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  • FAQ (häufig gestellte Fragen)

Änderung der Landesverordnung über die Lernmittelfreiheit und die entgeltliche Ausleihe von Lernmitteln; Einkommensgrenzen

28.12.2017

Änderung der Landesverordnung über die Lernmittelfreiheit und die entgeltliche Ausleihe von Lernmitteln; Einkommensgrenzen

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21.12.2017

Änderung des Beihilferechts

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26.11.2017

Abschaffung des Latinums in bestimmten Studiengängen

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13.11.2017

Änderung von § 20 Polizei- und Ordnungsbehördengesetz

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07.10.2017

Änderung des Ladenöffnungsgesetzes Rheinland-Pfalz; Nachtkioske

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31.07.2017

Erhalt kleiner Grundschulen

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05.07.2017

Änderung der Landeserschwerniszulagen – Verordnung; Wechselschichtzulage

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13.05.2017

Änderung des § 3 Abs. 1 Landesbibliotheksgesetz

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08.05.2017

Ersetzung des Pflichtfaches Gesellschaftslehre an den Realschulen Plus und Integrierten Gesamtschulen durch Erdkunde, Geschichte und Sozialkunde

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16.02.2017

Änderung von § 3 Nr. 2 Landesstraßengesetz

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Barbara Schleicher-Rothmund

Die Bürgerbeauftragte des Landes Rheinland-Pfalz
und die Beauftragte für die Landespolizei

Kontakt

Kaiserstr. 32, 55116 Mainz

 

Telefon: (0 61 31) 2 89 99 – 0

Telefax: (0 61 31) 2 89 99 89

 

E-Mail:

poststelle@diebuergerbeauftragte.rlp.de

polizeibeauftragte@diebuergerbeauftragte.rlp.de

Wir sind für Sie da

Montag bis Donnerstag
8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16.00 Uhr

 

Freitag:
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