Geöffneter Prospekt der Ombudsstelle Kinder- und Jugendhilfe.

Ombudsstelle Kinder- und Jugendhilfe

I. Wir über uns

Start der Beschwerdestelle für die Kinder- und Jugendhilfe in Rheinland-Pfalz

Zum 1. Mai 2017 startet die Beschwerdestelle in der Kinder- und Jugendhilfe bei der Ombudsperson der Bürgerbeauftragten des Landes Rheinland-Pfalz. Seit 43 Jahren ist diese Institution der Bürgerbeauftragten beim Landtag fest verankert und rund 130.000 Bürgerinnen und Bürger nutzten diese Möglichkeit. Fachpolitisch diskutiert man schon über Jahre bundesweit diese Ombudsstellen, die nun in ganz Deutschland entstehen werden. Rheinland-Pfalz siedelt die Aufgabe einer Beschwerdestelle für die Kinder- und Jugendhilfe bei der Bürgerbeauftragten an und ist damit das zweite Flächenland mit solch einer unabhängigen Stelle. Nach der Landtagswahl 2016 haben SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Koalitionsvereinbarung für die Jahre 2016 bis 2021 festgehalten:

„Einrichtung einer Ombudschaft für die Kinder- und Jugendhilfe

 

Kinder, Jugendliche und ihre Eltern sollen die Möglichkeit erhalten, sich niedrigschwellig an eine unabhängige Institution zu wenden, die einen Klärungs- und Vermittlungsprozess gestaltet. Für uns ist das auch die Konsequenz aus der Aufarbeitung der Heimerziehung der 50er und 60er Jahre des letzten Jahrtausends. Diese Aufgabe der Ombudschaft wird bei der Bürgerbeauftragten des Landes Rheinland-Pfalz angebunden werden. In einem dreijährigen Modellvorhaben wollen wir überprüfen, ob die Struktur angenommen wird und die beabsichtigten Ziele – Information, Unterstützung und Vermittlung im Kontext der Kinder- und Jugendhilfe – erreicht wurden. Sollte sich das Modellvorhaben bewähren, werden wir die Struktur dauerhaft etablieren und das Landesgesetz über den Bürgerbeauftragten ergänzen.“

Ziel ist Betroffene in der Sicherstellung ihrer Rechte zu unterstützen. Probleme in der Kinder- und Jugendhilfe, die dazu führen können, dass es Personensorgeberechtigten (Anspruchsberechtigte bei Hilfen zur Erziehung) und jungen Volljährigen sehr schwer gemacht oder gar verwehrt wird, ihren Anspruch auf Rechte und Leistungen nach dem zu realisieren. In der Arbeit der Beschwerde- und Ombudsstelle in der Jugendhilfe sollen zwei Schwerpunkte herausgebildet werden. Erstens die Unterstützung der Ratsuchenden zur Sicherstellung ihrer Rechte bei der Leistungsgewährung durch ein Jugendamt und zweitens während der Leistungserbringung durch einen Träger der freien Jugendhilfe.

Die Beschwerdestelle für die Kinder- und Jugendhilfe soll junge Menschen und Leistungsberechtigte in Bezug auf rechtsanspruchsbegründete Leistungen nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz beraten und Lotse sein. Hierzu zählen insbesondere die Erziehungshilfe, die Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche, die Hilfe für junge Volljährige, Nachbetreuung, die Hilfe in einer gemeinsamen Wohnform für Mütter/Väter und Kinder sowie die Hilfe im Rahmen der Jugendsozialarbeit. Auch Vollzeitpflegepersonen können sich an die Beratungsstellen wenden.

Theoretischer Ausgangspunkt der Ombudschaften ist die Machtungleichheit zwischen jungen Menschen / Leistungsberechtigten sowie den Institutionen Jugendamt und/ oder freier Träger. Ombudschaftliches Engagement und professionelles Handeln zielt darauf ab, diese Asymmetrie mit den zur Verfügung stehenden fachlichen – und notfalls auch juristischen – Beratungsmöglichkeiten auszugleichen. Die Parteilichkeit ist diesem Ausgleich gewidmet und unterscheidet sich damit von anwaltlicher Unterstützung im Sinne eines juristischen Mandates.Die Errichtung einer unabhängigen Beschwerdeinstanz für Kinder und Jugendliche in der Jugendhilfe gehört zu den Empfehlungen der „Runden Tische Heimerziehung und sexueller Kindesmissbrauch“

Der Runde Tisch Heimerziehung (2010) weist auf die ergänzende Errichtung unabhängiger Beschwerdeinstanzen für Kinder und Jugendliche hin und merkt hier an, dass erfahrungsgemäß „einrichtungsinterne Beschwerdemöglichkeiten nicht flächendeckend vorhanden“ sind oder die Betreuten diese nicht nutzen. Auch für vorhandene Berührungsängste wie z.B. zur Institution Landesjugendamt kann hierdurch eine wirkungsvolle zusätzliche Instanz geschaffen werden.

Auch im 14. Kinder- und Jugendbericht (2013) sind Ombudschaften/ unabhängige Beschwerdestellen in der Kinder- und Jugendhilfe ein Thema. Die Kommission ist „der Auffassung, dass der Zugang zu solchen unabhängigen ombudsschaftlichen Beratungs- und Beschwerdestellen für junge Menschen und ihre Familien in der Kinder- und Jugendhilfe in verstärktem Umfang geöffnet werden sollte“. Dem schließt sich die Bundesregierung in ihrer Stellungnahme an.

Durch das Bundeskinderschutzgesetz sind auch die Jugendämter zur „Qualitätsentwicklung in der Kinder- und Jugendhilfe“ (§ 79a SGB VIII) verpflichtet. In diesem Rahmen haben sie Qualitätsmerkmale für die Sicherung der Rechte von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen und zu ihrem Schutz vor Gewalt zu erarbeiten. Örtliche Jugendhilfeausschüsse können auch für ihr Jugendamt die Einführung eines internen Beschwerdeverfahrens für junge Menschen und Leistungsberechtigte umzusetzen.

II. Was will die Beschwerde- und Ombudsstelle in der Kinder- und Jugendhilfe in Rheinland-Pfalz?

Die Beschwerde- und Ombudsstelle soll Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen,

-die zu ihren Rechten nach dem Sozialgesetzbuch VIII, also dem Kinder- und Jugendhilferecht,  Informationen benötigen, informieren und beraten

-die sich durch ein Jugendamt nicht ausreichend beraten und beteiligt fühlen, informieren und beraten

-soll eine Interessenvertretung gegenüber den Jugendämtern, wenn dies gewünscht ist, sein

-die mit der Betreuung durch einen freien Träger der Jugendhilfe nicht zufrieden sind und sich  persönlich beschweren möchten, eine Anlaufstelle sein

-die nicht wissen, wer für ihr Anliegen in der Kinder- und Jugendhilfe zuständig ist, weiterhelfen

 

Dafür soll die Beschwerdestelle

-den vorgenannten betroffenen Personenkreis über dessen Rechte, informieren

-über Möglichkeiten, die es gibt, sich gegen eine ungerecht empfundene Entscheidung zu wenden, beraten

-gemeinsam nach Lösungen, wie man eine Situation verbessern kann suchen und bei Notwendigkeit Termine beim Jugendamt oder einem freien Träger der Jugendhilfe begleiten.

 

Zielsetzung ist

-die Information von jungen Menschen hinsichtlich ihrer Rechte auf Leistung nach dem SGB VIII und ihrer Rechte im Rahmen der Erbringung einer Hilfe zur Erziehung

-die Unterstützung der Jugendämter und Jugendhilfeeinrichtungen bei der Verbesserung von Beteiligungs- und Beschwerdestrukturen

-die unbürokratische, kostenlose Unterstützung und Begleitung in Konfliktfällen

-die Sensibilisierung für Kinderrechte und

-das Wirken als Lobby für Kinder- und Jugendrechte in den Hilfen zur Erziehung