Eine Hand, die ein scheinbar unbeschriftetes Briefkuvert in einen öffentlichen Brifkasten einsteckt.

Einreichen einer Petition/Öffentliche Petition

Petitionen können per Post, per Fax oder elektronisch (über diese Website) eingereicht werden. Erfolgt die Übermittlung der Petition auf dem Postweg oder per Fax, ist eine handschriftliche Unterzeichnung erforderlich.

Bei einer Versendung der Petition auf dem Postweg ist es empfehlenswert, das zur Verfügung gestellte Formblatt auszudrucken, es vollständig auszufüllen, zu unterschreiben und an die Bürgerbeauftragte des Landes Rheinland-Pfalz zu schicken.

Gleiches gilt für die Einlegung einer Petition per Fax.

Es besteht auch die Möglichkeit, dass Sie Ihre Petition elektronisch einreichen; hierfür können Sie das zur Verfügung gestellte Online-Formular nutzen.

Betrifft Ihre Petition ein Anliegen von öffentlichem Interesse und wünschen Sie eine Veröffentlichung Ihrer Petition, können Sie auf dem nachfolgenden Formular unter der Rubrik öffentliche Petition „ja“ auswählen. Lesen Sie dazu bitte auch die Hinweise unter der Rubrik öffentliche Petitionen auf dieser Homepage.