Über welche Entscheidung / welche Maßnahme / welchen Sachverhalt wollen Sie sich beschweren?
Sehr geehrte Frau Schleicher-Rothmund, meine Beschwerde bzw. mein Anliegen richtet sich gegen den Umgang mit Zweitstudierenden an den staatlichen Hochschulen des Landes Rheinland-Pfalz. Genauer um die Gebühr, welche für ein Zweitstudium erhoben wird im Kontext auf die Voraussetzungen, die diese Gebühren rechtfertigen. Diese richten sich in diesem Falle nämlich gewiss gegen Menschen, welche mit einem Zweitstudium eine Qualifikation anstreben, die sie zur Ausübung ihres gewünschten Berufes benötigen und welche womöglich durch ein Erststudium noch nicht vermittelt werden konnte, ungeachtet des persönlichen Einsatzes, der Note, der Studienzeit, sowie einer möglichen Behinderung.
Was möchten Sie mit Ihrer Bitte / Beschwerde erreichen?
Ich möchte mit dieser Bitte erreichen, dass jene Regelung insofern umgestellt bzw. reformiert wird, dass sie sich nicht systematisch gegen alle Studierenden richtet, die ein Zweitstudium durchführen möchten. In diesem Sinne wünsche ich mir, dass bereits oben genannte Faktoren berücksichtigt und nach ihrer Gewichtung verfahren wird. So sehe ich es nicht ein, dass ein abgeschlossenes Studium in Regelstudienzeit, sowie eine Abschlussnote von 1,7 gleichgesetzt wird mit einem auf 14 Semester gezogenen Studium mit der Erfüllung von Mindestansprüchen zum Abschluss. Auf diese Weise fühlt sich niemand motiviert, Bildung (insbesondere eine Fortbildung) weiterführen zu wollen oder gar das erste Studium mit einem Abschluss zu beenden. So kam es mir zu Ohren, dass viele Studierende vor der Abschlussarbeit abbrechen, nur um den Gebühren zu entkommen. Eigentlich kann man diese demnach fast als eine Strafe für die Erstausbildung sehen, die dann greift, wenn ein qualifizierender Abschluss vorliegt. Alles in allem plädiere ich für Fairness und eine bessere Berücksichtigung der vielen Faktoren, die bei bzw. vor einem Zweitstudium eine Rolle spielen oder spielten.
Gegen wen, insbesondere welche Behörde / Institution richtet sich Ihre Beschwerde?
Die Beschwerde richtet sich im Grunde gegen das Ministerium für Bildung des Landes Rheinland-Pfalz. Man muss gar nicht erst versuchen, seine Beschwerde an der Universität (im meinem Fall der JGU Mainz) vorzubringen, da diese unter dem Schirm der damaligen Reform der Langzeitstudienordnung und den Gesetzen des Landes stehen. So blieben auch die Versuche der Schilderung meines Anliegens auf dieser Ebene erfolglos und wurden lediglich damit abgetan, dass jene Argumente kein Gewicht in der Einstufung als Zweitstudent haben.
Muss nach Ihrer Vorstellung ein Gesetz / eine Vorschrift geändert / ergänzt werden? Wenn ja, welche(s)?
Definitiv! Im § 70 des Hochschulgesetzes Mainz ist seit der Reform der Langzeitstudiengebühren zu Zweitstudiengebühren diese Ungerechtigkeit aufgetreten. Zuvor wurden Gebühren erhoben, sobald das 1,75-fache der Regelstudienzeit des Studienganges überschritten wurde, was sich bei meinem Studiengang mit Regelstudienzeit 8 Semester auf 14 Semester summieren würde. Die Reform schaffte dies allerdings ab und verhängte die Zweitstudiengebühren auf jeden zweiten konsekutiven Bachelor oder Master. Dies müsste in diesem Fall geändert werden!
Bitte geben Sie eine kurze Begründung für Ihre Bitte / Beschwerde.
Ich bin in meinem nun 11. Semester auch nicht mehr das, was man einen Kurzzeitstudierenden nennen würde, jedoch strebe ich seit langem an, dieses nun aktuelle Studium nach vielen Schwierigkeiten der Aufnahmeprüfung (erforderlich bei musikalischen Studiengängen) und des vorhergegangenen Studiums, bestreiten zu dürfen. Bei allem, was dabei dazukommt, gerade in finanzieller Hinsicht, ist es stets ein Hieb in die Seite, noch mehr Gebühren auferlegt zu bekommen. Der Semesterbeitrag von bereits ca. 350 € ist bereits hoch angelegt, was sich dann jedoch auf knapp 1000 € mit den Gebühren summiert, was zweimal jährlich entrichtet werden muss. Um diese Hürde nehmen zu können, sich eigentlich mehr auf das Verdienen als auf das Studium konzentrieren zu können, möchte ich mein Abliegen hier gerne vorbringen. Sicher ist das Aufnehmen und Halten von Studenten ein teures Thema für die Länder, jedoch für umso schlimmer halte ich eine Unterdrückung von wissenschaftlicher oder akademischer Entwicklung durch Strafgebühren. Aus all diesen Gründen möchte ich mich dafür einsetzen, diese Regelung zu reformieren bzw. anzupassen.