Abgeschlossene Petitionen

  • Hauptpetent/in Monika Petroschka
  • Wohnort 56457
  • Ende der Mitzeichnungsfrist 14.02.2022
  • Anzahl der Mitzeichner 2
(PDF, 54.32 KB)
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Über welche Entscheidung / welche Maßnahme / welchen Sachverhalt wollen Sie sich beschweren?

Sehr geehrte Frau Schleicher-Rothmund, die Landesbauordnung schreibt zwar für öffentliche Gebäude einen Handlauf auf beiden Seiten der Treppe vor. Für Mietshäuser ist das leider nicht vorgeschrieben. Obwohl auch die Tag täglich von Bewohnern und Besuchern viel genutzt werden. Ohne genaue Vorschrift ist in den meisten Treppenhäusern nur auf der offenen Seite ein Geländer. An der Wand fehlt es meist. Ein beidseitiges Geländer bietet im täglichen Leben viel mehr Sicherheit beim Treppauf- und Treppablaufen. Gerade für ältere Menschen, Menschen mit Handicap aber auch wenn eine Person eine andere begleitet, z.B. Erwachsene ein Kleinkind, welches selbstständig die Stufen bewältigen möchte, bietet ein beidseitiger Handlauf allen Personen mehr Schutz vor möglichen Stürzen. Die Pflicht eines Geländers auf beiden Seiten der Treppenstufen darf selbstverständlich den Fluchtweg nicht einschränken. Der 2. Handlauf sollte nicht nur in Neubauten sondern auch in allen Bestandsmietshäusern schnellstmöglich nachgerüstet werden.

Was möchten Sie mit Ihrer Bitte / Beschwerde erreichen?

eine Ergänzung in der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz.

Gegen wen, insbesondere welche Behörde / Institution richtet sich Ihre Beschwerde?

Muss nach Ihrer Vorstellung ein Gesetz / eine Vorschrift geändert / ergänzt werden? Wenn ja, welche(s)?

In allen Mietshäusern (Bestand und Neubau) sollen im Treppenhaus beidseitig Handläufe/Geländer angebracht werden müssen, wenn die Treppe breit genug und dadurch der Fluchtweg nicht eingeschränkt wird.

Bitte geben Sie eine kurze Begründung für Ihre Bitte / Beschwerde.

die Regelung fehlt für Wohngebäude/Mietshäuser in der LBO. Vermieter, besonders Wohnbaugesellschaften handeln nach Vorschrift, weil sie diese auch heranziehen um die Kosten entsprechend als Modernisierung an die Mieter weiterzugeben. Die Möglichkeit wahlweise künftig das rechte oder linke Geländer zu nutzen oder eventl. beide gleichzeitig dient der Sicherheit aller Menschen, die die Treppe nutzen.