Willkommen bei der Bürgerbeauftragten des Landes Rheinland-Pfalz und der Beauftragten für die Landespolizei!

Als Bürgerbeauftragte des Landes Rheinland-Pfalz stehe ich Ihnen mit meinem Team zur Verfügung, um Sie im Umgang mit der Verwaltung zu beraten und zu unterstützen. Mein Ziel ist es, eine einvernehmliche Lösung zu finden, wenn Sie Probleme mit einer Behörde haben.

Als Beauftragte für die Landespolizei bin ich Ansprechpartnerin für Beschwerden von Bürgerinnen und Bürger, die Probleme mit der Polizei des Landes Rheinland-Pfalz haben. Ebenso können Polizeibeamtinnen und-beamte sich mit Eingaben im Zusammenhang mit der Ausübung ihrer Tätigkeit direkt und ohne Einhaltung des Dienstwegs an mich wenden. Ich bin damit gleichermaßen Parlamentsbeauftragte für Bürgerinnen und Bürger und Polizistinnen und Polizisten.

Meine Unterstützung ist dabei selbstverständlich kostenfrei. Weitere Informationen über meine Tätigkeit sowie meine Person und darüber, wie Sie sich an mich wenden können, finden Sie auf dieser Website.

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Aktuelles

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Rheinland-Pfalz als Vorreiter: 50 Jahre Bürgerbeauftragte eine Erfolgsgeschichte der Bürgernähe und des Vertrauens

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Polizeibeauftragte Schleicher-Rothmund stellt Tätigkeitsbericht 2022/2023 vor

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Kaiserstr. 32, 55116 Mainz

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Häufig gestellte Fragen zur Tätigkeit des Bürgerbeauftragten

Wer kann sich an die Bürgerbeauftragte wenden?

Grundsätzlich alle Stellen, die der parlamentarischen Kontrolle des Landtags Rheinland-Pfalz unterliegen, zum Beispiel

• alle Kommunalverwaltungen,
• Ministerien und andere Landesbehörden,
• Finanzämter und Krankenkassen,
• Ämter für soziale Angelegenheiten,
• Justizvollzugsanstalten und Polizei,
• Schulen und Hochschulen,
• der SWR (Rundfunkbeiträge),
• usw.

Wer kann sich an die Bürgerbeauftragte wenden?

Grundsätzlich alle Stellen, die der parlamentarischen Kontrolle des Landtags Rheinland-Pfalz unterliegen, zum Beispiel

• alle Kommunalverwaltungen,
• Ministerien und andere Landesbehörden,
• Finanzämter und Krankenkassen,
• Ämter für soziale Angelegenheiten,
• Justizvollzugsanstalten und Polizei,
• Schulen und Hochschulen,
• der SWR (Rundfunkbeiträge),
• usw.

Wer kann sich an die Bürgerbeauftragte wenden?

Grundsätzlich alle Stellen, die der parlamentarischen Kontrolle des Landtags Rheinland-Pfalz unterliegen, zum Beispiel

• alle Kommunalverwaltungen,
• Ministerien und andere Landesbehörden,
• Finanzämter und Krankenkassen,
• Ämter für soziale Angelegenheiten,
• Justizvollzugsanstalten und Polizei,
• Schulen und Hochschulen,
• der SWR (Rundfunkbeiträge),
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Portraitbild der Bürgerbeauftragten Barbara Schleicher-Rothmund, die in die Kamera lächelt.

Persönliches

Lebenslauf von Barbara Schleicher-Rothmund

  • Geburtsdatum: 14. Februar 1959
  • Geburtsort: Bad Godesberg
  • Familienstand: verheiratet
  • Konfession: evangelisch
  • Kinder: 2
  • Geburtsort: Bad Godesberg

Politische und gesellschaftliche Funktionen

  • 1999 Mitglied der SPD
  • 2001 - 2006 Mitglied im Landesbeirat für Weiterbildung
  • 2002 - 2011 Vorsitzende des SPD-Gemeindeverbands Jockgrim
  • 2002 - 2015 Beisitzerin im Landesvorstand der Arbeitsgemeinschaft Selbständiger (AGS) in der SPD

Die Bürgerbeauftragte und Beauftragte für die Landespolizei Rheinland-Pfalz

Adresse:

Kaiserstr. 32, 55116 Mainz
Telefon: (0 61 31) 2 89 99-50
Telefax: (0 61 31) 2 89 99 89

E-Mail:

polizeibeauftragte@diebuergerbeauftragte.rlp.de

www.diebuergerbeauftragte.rlp.de

 

Eingaben und Beschwerden können per Post, per Fax, elektronisch oder persönlich eingereicht werden. Sie müssen Namen und Anschrift enthalten und spätestens 3 Monate nach Beendigung des beanstandeten Sachverhalts eingereicht sein. Eingaben oder Beschwerden werden von der Beauftragten für die Landespolizei auf Wunsch vertraulich bearbeitet