Polizeizulage im Petitionsausschuss beraten

Eine Online-Petition auf der Homepage der Bürgerbeauftragten hatten 7.345 Personen mitgezeichnet. Ziel der Eingabe ist die Erhöhung der bestehenden Polizeizulage auf mindestens 200,00 EUR monatlich, deren Dynamisierung und Ruhegehaltsfähigkeit.

Nach einer Anhörung des Petenten in einer gemeinsamen Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses, sowie des Petitionsausschusses, hat der Petitionsausschuss nun beschlossen, die Eingabe der Landesregierung zur Erwägung zu überweisen. „Damit ist sichergestellt, dass die Thematik bei der Aufstellung des nächsten Landeshaushalts in die Regierungsberatungen mit einfließt“, so Barbara Schleicher-Rothmund.

Mit der öffentlichen Anhörung hat der Petitionsausschuss erstmals von der neu in die Geschäftsordnung des Landtags aufgenommenen Möglichkeit Gebrauch gemacht, Petenten öffentlich anzuhören. Voraussetzung hierfür war, dass mehr als 2.500 Personen eine veröffentlichte Petition mitzeichnen. Für den Vorsitzenden des Petitionsausschusses Heiner Illing stellten die öffentlichen Beratungen eine
„Sternstunde für das Petitionswesen“ dar.

Die Bürgerbeauftragte Barbara Schleicher-Rothmund stellt klar, dass mit dem heutigen Beschluss des Petitionsausschusses keine abschließende Entscheidung über das Anliegen zur Polizeizulage getroffen wurde. Dies müsse den parlamentarischen Beratungen zum nächsten Landeshaushalt vorbehalten bleiben.