Polizeibeauftragte Schleicher-Rothmund stellt Tätigkeitsbericht 2021/2022 vor

Die Polizeibeauftragte des Landes Rheinland-Pfalz, Barbara Schleicher-Rothmund, übergab heute den Jahresbericht für das Jahr 2021/2022 an Landtagspräsident Hendrik Hering und stellte ihn der Öffentlichkeit vor.

Von Demonstranten zu „Spaziergängern“
Polizeibeauftragte Schleicher-Rothmund stellt Tätigkeitsbericht 2021/2022 vor

Waren es noch Versammlungslagen, die die Beauftragte für die Landespolizei in den Jahren 2020/21 stark beschäftigten, so seien es im aktuellen Berichtszeitraum die sog. „Montags-Spaziergänger“ gewesen, so Barbara Schleicher-Rothmund anlässlich der Vorstellung ihres Tätigkeitsberichts in Mainz.

Die Polizeibeauftragte berichtete, dass sich einerseits Bürgerinnen und Bürger, die mit sog. „Spaziergängen“ gegen staatliche Schutz- und Beschränkungsmaßnahmen während der Corona-Pandemie demonstriert haben, gegen polizeiliches Einschreiten bei ihr beschwert haben und sich andererseits Bürgerinnen und Bürger, die die staatlichen Schutzmaßnahmen befürwortet haben, sich darüber beschwerten, dass Maßnahmengegner ohne Beachtung von Abstands- und Hygienemaßnahmen demonstrieren durften, während ihnen als Gegendemonstranten Platzverweise erteilt wurden. „Es gilt immer wieder darzustellen, dass die Polizei bei genehmigten Versammlungen eine neutrale Position einnimmt und das Grundrecht des Versammlungsrechts schützt und nicht die dort vertretene Meinung,“ so Barbara Schleicher-Rothmund.

Insgesamt habe sich die Anzahl der an sie herangetragenen Eingaben stabil gezeigt und auf dem Niveau des Durchschnitts der vergangenen Jahre bewegt. Die im Berichtsjahr 2020/2021 bisher erreichte Höchstzahl sei aus den Umständen der Corona-Pandemie erklärbar. Erfreulich sei in diesem Jahr die hohe Zahl der abschließend erledigten Eingaben.
In fast der Hälfte der Eingaben habe sie den Petenten ganz oder zumindest teilweise weiterhelfen können. Konstant sei auch das Verhältnis zwischen den Eingaben, die aus der Bürgerschaft an sie herangetragen werden und den Eingaben, die sie aus dem Bereich der Polizei erreichen. Hier liege das Verhältnis bei vier zu eins auf Seiten der Bürgerinnen und Bürger, stellte die Beauftragte für die Landespolizei fest.

Erfreulich sei es, so Schleicher-Rothmund, dass es ihr gelungen sei, Polizei-beamtinnen und -beamten entscheidend weiterzuhelfen, die sich wegen der Übernahme von Schmerzensgeldansprüchen durch den Dienstherrn für während der Dienstausübung erlittene Verletzungen an sie gewandt haben. „Rechtlich ist dort alles geregelt. Zu Problemen kam es, als das Recht in einem konkreten Fall angewandt werden sollte,“ erklärt die Polizeibeauftragte. So sei es auch im Falle einer jungen Polizeibeamtin gewesen, die anlässlich einer Versammlungslage eingesetzt war und von einem Täter verletzt wurde. Das Gericht sprach der Beamtin ein Schmerzensgeld in Höhe von 700 Euro zu. Die Beamtin hatte einen vollstreckbaren Titel und bereits seit vier Jahren erfolglos versucht, ihr Schmerzensgeld beim Täter zu vollstrecken. Sie wandte sich anschließend an die zuständige Schadensregulierungsstelle, um eine Übernahme ihres Anspruchs durch den Dienstherrn zu erreichen. Da sie auch hier keinen Erfolg hatte, wandte sie sich an die Beauftragte für die Landespolizei. In einem weiteren Fall hatte sich ein Polizeibeamter an die Polizeibeauftragte gewandt und berichtet, dass sein Antrag auf Übernahme seines gerichtlich zugestandenen
Schmerzengeldanspruchs in Höhe von ebenfalls 700 Euro mit der Begründung abgelehnt wurde, er habe nicht ausreichend genug Vollstreckungsversuche unternommen, obwohl der Schuldner ins Ausland verzogen war. „In beiden Fällen ist es mir mit maßgelblicher Unterstützung durch das Innenministerium gelungen, die Übernahme der Schmerzensgeldansprüche durch das Land Rheinland-Pfalz zu erreichen.

Insgesamt zeigte sich die Bürgerbeauftragte des Landes Rheinland-Pfalz und Beauftragte für die Landespolizei mit dem schriftlich in ihrem Tätigkeitsbericht 2021/2022 niedergelegten Ergebnis ihrer Arbeit zufrieden. Dabei hob sie die gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Ministerium des Innern und für Sport und den Polizeibehörden des Landes hervor.