Tagung der Arbeitsgemeinschaft der parlamentarisch gewählten Bürgerbeauftragten in Mainz

Die Arbeitsgemeinschaft der parlamentarisch gewählten Bürgerbeauftragten der Bundesländer traf sich auf Einladung der rheinland-pfälzischen Bürgerbeauftragten Barbara Schleicher-Rothmund zu einer Arbeitstagung in Mainz.

Das Treffen diente der intensiven Zusammenarbeit und dem Informationsaustausch der Bürgerbeauftragten aus Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein, Thüringen, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz.

In der Aussprache standen aktuelle Fragestellungen bezüglich Rundfunkbeiträge. Hier fordert die Arbeitsgemeinschaft mehr Transparenz für die Beitragszahler, sowie im Nachgang zum Bundesverfassungsgerichtsurteil vom Juli 2018, eine nachvollziehbare Regelung für Ehepaare mit zwei Wohnsitzen. Weiterhin standen die Datenschutzgrundverordnung, Fortentwicklung des Petitionsrechts und die Sozialgesetzgebung im Mittelpunkt.

Die Bürgerbeauftragten der Länder begrüßten ausdrücklich die schleswig-holsteinische Bundesratsinitiative zur Entlastung der Kinder von den Kosten der Pflege für ihre Eltern. Bisher werden die Kinder von Pflegebedürftigen im Rahmen des Elternunterhalts zur Deckung der Heimkosten bei der stationären Pflege mit herangezogen. Für andere Leistungen der Sozialhilfe, wie zum Beispiel die Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung, gilt aber, dass eine Kostenbeteiligung der Kinder erst erfolgt, wenn das Jahreseinkommen über 100.000 € liegt. Genau diese Einkommensgrenze soll künftig auch für die stationäre Pflege gelten, wenn eine Erstattung der Heimkosten beim Sozialamt beantragt wird. Die Initiative geht u.a. zurück auf einen Vorschlag der schleswig-holsteinischen Bürgerbeauftragten aus dem Jahr 2017.