Sprechtage des Bürgerbeauftragten im Strafvollzug – sinnvoll und bewährt

Mainz, 04.06.13. Justizstaatssekretärin Beate Reich und der Bürgerbeauftragte Dieter Burgard sind sich einig, dass die Sprechtage, die der Bürgerbeauftragte in allen rheinland-pfälzischen Justizvollzugsanstalten anbietet, sinnvoll sind und sich bewährt haben. Diese Sprechtage des Bürgerbeauftragten sind in Deutschland einzigartig und modellhaft.
„2007 fand in der Justizvollzugsanstalt Rohrbach zum ersten Mal ein Sprechtag eines Bürgerbeauftragten statt. Die Gefangenen haben somit die Möglichkeit, sich in Ausübung des Petitionsrechts nicht nur schriftlich, sondern auch in einem persönlichen Gespräch an mich zu wenden. Seitdem sind insgesamt 259 Gespräche geführt und 668 Petitionen eingereicht worden“, erklärte Burgard.

Reich wies darauf hin, dass der Bürgerbeauftragte nicht die Last der Haft nehmen könne, aber es für die Betroffenen wichtig sei, dass der Bürgerbeauftragte für alle Bürgerinnen und Bürger gleichermaßen da ist. „Das persönliche Gespräch und der direkte Kontakt ist ein wichtiger Bestandteil der aufsuchenden Tätigkeit des Bürgerbeauftragten. Bei allen angesprochenen Problemen versuchen wir, wenn möglich, eine Lösung zu finden“, betonte Reich. Bei den Gesprächen zeige sich, dass unabhängig von den jeweiligen persönlichen Anliegen, wegen derer sich die Inhaftierten an den Bürgerbeauftragten wendeten, es auch grundsätzliche Probleme gibt. „Die vorgebrachten Anliegen sind Gegenstand eines intensiven, konstruktiven Austauschs mit dem Ministerium und der Leitung der entsprechenden JVA. Themen waren zum Beispiel: Fehlende Beschäftigungsmöglichkeiten, Besuchsregelungen, Freizeitangebote, Ausstattung, Bekleidung und die Verpflegung.
Der direkte Draht mit allen Beteiligten und Verantwortlichen hat in vielen Fällen Lösungsmöglichkeiten eröffnet. Aus rheinland-pfälzischer Sicht ist es ein Erfolgsmodell eines fortschrittlichen Strafvollzuges“, unterstrich Dieter Burgard abschließend.