Schulgottesdienste an staatlichen Schulen sind keine Pflichtveranstaltung
Der Vater eines Grundschülers beschwerte sich beim Bürgerbeauftragten Dieter Burgard darüber, dass ein anlässlich des Martinsfestes von einer Grundschule besuchter Schulgottesdienst als für alle Schüler verpflichtende Schulveranstaltung angekündigt wurde. In der hierzu von der Schulleitung ausgegebenen Elterninformation heißt es ausdrücklich, dass der Besuch des Gottesdienstes für alle Schüler verbindlich ist. Der Vater ist nicht grundsätzlich gegen den Gottesdienstbesuch, doch störte er sich daran, dass dieser für alle Schulkinder – unabhängig von der Konfession – verpflichtend sei. Aufgrund der Dringlichkeit der Angelegenheit setzte sich der Bürgerbeauftragte unmittelbar telefonisch mit der Stadtverwaltung in Verbindung. Diese sagte zu, sich unverzüglich an die Schulleitung zu wenden, um noch rechtzeitig vor dem Martinsfest für eine Klarstellung gegenüber den Eltern zu sorgen. Sie sicherte zudem zu, im nächsten Jahr selbst darauf zu achten, dass nicht wieder die gleichen Irritationen entstehen.
Hintergrund:Bürgerbeauftragter Dieter Burgard berichtetein der 39. Sitzung des Petiti-onsausschusses am 1.März 2016 über 413 Eingaben und Bitten von Bürgerinnen und Bürgern. In lediglich76 Fällen fand er trotz intensiver Bemühungen keine oder keine vollständig einvernehmliche Lösung zwischen den öffentlichen Stellen und den Petenten. Hier sah auch der Petitionsausschuss keine Möglichkeit zu einer einvernehmlichen Regelung. In den anderen Fällen konnte der Bürgerbeauftragte und Beauftragte für die Landespolizei eine Regelung im Sinne der Betroffenen herbeiführen oder diesen durch ausführliche Informationen zu der Angelegenheit weiterhelfen.