Sammelpetition mit 26.000 Unterstützern zum Erhalt von 41 kleinen Grundschulen

Am 31.Mai übergaben am Rand der Plenarsitzung Elternvertreter, Ortsbürgermeister, Kinder und Lehrer dem Präsidenten des Landtags, Hendrik Hering, der Ministerin für Bildung, Dr. Susanne Hubig, und dem Bürgerbeauftragten, Dieter Burgard, eine Petition mit knapp 26.000 Unterschriften. Ihre Forderung: Modifizierung der „Leitlinie für nur wohnortnahe Grundschulangebote“.

Mit der Petition, die als Sammelpetition eingereicht wurde, wollen die Bürger erreichen, dass 41 Grundschulen des Landes, die von einer Schließungsdiskussion wegen geringer Schülerzahl betroffen sind, noch einmal auf den Prüfstand gestellt werden.

Sammelpetitionen sind Petitionen, bei denen sich mindestens 30 Personen mit dem gleichen Anliegen an den Landtag wenden und eine Person oder Personengemeinschaft als Urheberin bzw. als Urheber der Petition erkennbar ist.

Über die Behandlung einer Sammelpetition werden die Urheberin bzw. der Urheber der Petition stets aktuell unterrichtet. Der Bürgerbeauftragte fordert nun die angesprochenen Stellen zu Stellungnahmen auf. Erst nach dem zu allen 41 Grundschulen Begutachtungen und Gespräche mit den betroffenen Gemeinden / Schulträgern geführt wurden, werden die Ergebnisse dem Petitionsausschuss zur abschließenden Beratung vorgelegt.