Petitionsrecht – Ein Bürgerrecht in Zeiten der Digitalisierung

„Die rheinland-pfälzische Bürgerbeauftragte und Beauftragte für die Landespolizei Barbara Schleicher-Rothmund diskutierte mit Referenten aus Wissenschaft und Praxis vor Behördenleitern und Verwaltungsexperten über die Bedeutung des Petitionsrechts in Zeiten der Digitalisierung.

Zu Beginn der Diskussionsveranstaltung gab Dr. Lars Brocker, Präsident des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz und Präsident des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz einen Überblick über die verfassungsrechtliche Einordnung des Petitionsrechts. Im Anschluss betrachtete Prof. Dr. Michael Bäuerle von der FH Polizei Hessen / Universität Gießen die rechtssoziologische Sicht des Petitionsrecht.

Dr. Markus Linden von der Universität Trier arbeitete in seinem Vortrag das Verhältnis der privaten Petitionsplattformen zum Petitionsrecht heraus.

Zum Abschluss schilderte Dr. Norbert Paschmanns vom Deutschen Bundestag die Erfahrungen des Deutschen Bundestages mit öffentlichen Petitionen und die Erfahrungen aus der Praxis mit privaten Petitionsplattformen.

In der anschließenden Diskussion der vorgenannten Referenten mit Barbara Schleicher-Rothmund war auch Jörg Mitzlaff, als Vertreter der privaten Petitionsplattform openPetition beteiligt.

Erörtert wurde, wie möglichst einfach und niedrigschwellig der Zugang zu Petitionsverfahren gewährleistet werden kann.

Dabei wurde von den Praktikern wie auch seitens der Wissenschaft auf die Bedeutung des unmittelbaren Zugangs eines jeden Einzelnen mit seinem Anliegen, unabhängig von der Anzahl etwaiger Unterstützer oder der politischen Resonanz seines Anliegens in der öffentlichen Debatte hingewiesen und dies als ein Wesenskern des Petitionsrechts betont. Alle Bürgerinnen und Bürger und jedes ihrer Anliegen sind vor diesem Grundrecht bedeutsam und werden von den Parlamenten und Petitionsausschüssen gleichermaßen ernst genommen. Mit ihrem grundrechtlich verbürgten Petitionsverfahren gewährleisten die Parlamente, dass nicht nur medial besonders herausragende Petitionen, sondern jedes noch so kleine Anliegen von den Petitionsausschüssen ernsthaft geprüft und behandelt wird und damit die Chance hat, im politischen Entscheidungsprozess berücksichtigt zu werden.