Keine Regelabfrage bei der Polizei bei Wiedererteilung des Führerscheins
Ein junger Mann wandte sich wegen der langen Bearbeitungsdauer der Wiedererteilung seiner in der Probezeit aufgrund eines Geschwindigkeitsverstoßes entzogenen Fahrerlaubnis an den Bürgerbeauftragten Dieter Burgard. Bei der Bearbeitung dieser Eingabe stellte sich heraus, dass die Kreisverwaltung in diesen Fällen generell eine zeitaufwändige Regelabfrage beim Landeskriminalamt (LKA) vornimmt, auch wenn keine konkreten Anhaltspunkte für strafrechtliche Verfehlungen vorliegen. Hier hatte der Bürgerbeauftragte Zweifel angemeldet, ob dies unter Berücksichtigung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung tatsächlich erforderlich und von der entsprechenden gesetzlichen Regelung gedeckt ist. Gemeinsam mit dem LKA und der Kreisverwaltung konnte geklärt werden, dass diese Auskunft künftig nur noch anlassbezogen eingeholt wird, sofern konkrete Anhaltspunkte dies im Einzelfall rechtfertigen. Im Zuge des Petitionsverfahrens händigte die Kreisverwaltung dann dem jungen Mann auch die neue Fahrerlaubnis aus.
Hintergrund: Bürgerbeauftragter Dieter Burgard berichtete in der 2. Sitzung des neu zusammengesetzten Petitionsausschusses des Landtages am 28. Juni 2016 über 372 Eingaben und Bitten von Bürgerinnen und Bürgern. Dabei fand er lediglich in 87 Fällen trotz intensiver Bemühungen keine oder keine vollständig einvernehmliche Lösung zwischen den öffentlichen Stellen und den Petenten. Auch der Petitionsausschuss sah bei diesen Eingaben keine Möglichkeit zu einer einvernehmlichen Regelung. In über 200 Fällen könnte Burgard eine Regelung im Sinne der Betroffenen herbeiführen oder diesen durch ausführliche Informationen zu der Angelegenheit weiterhelfen.
In der vorherigen 16. Wahlperiode von 2011 bis 2016 sind an den Bürgerbeauftragten insgesamt 12.929 Eingaben und Bitten von Bürgerinnen und Bürgern herangetragen worden. Ungefähr 2.000 dieser Eingaben betrafen nicht den Tätigkeitsbereich des Bürgerbeauftragten – etwa weil keine rheinland-pfälzische Behörde betroffen oder die Angelegenheit Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens war – so dass Dieter Burgard hier nicht weiter tätig sein konnte. Bei 10.173 intensiv bearbeiteten Eingaben konnte der Bürgerbeauftragte in 7.638 Fällen eine Regelung im Sinne der Bürgerinnen und Bürger erreichen oder jedenfalls eine bislang fehlende Klärung der Angelegenheit herbeiführen. In 2.398 Fällen sah auch der Petitionsausschuss keine Möglichkeit zu einer einvernehmlichen Regelung.