Innenministerium wird Informationen zu Verkehrsregeln beim Fahrradverkehr verbessern
Ein Bürger wünschte, dass die Verkehrsbehörden besser über Verkehrsregelungen zum Fahrradverkehr informieren, die Autofahrern und Radfahrern meist nicht bekannt seien. Dies betrifft etwa die Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht bei zu schmalen Radwegen. Vielen Verkehrsteilnehmern sei zudem nicht bekannt, dass Radfahrer mit Sicherheitsabstand zum Straßenrand in der Fahrspur fahren dürfen und nicht gezwungen sind, am äußersten rechten Rand zu fahren.
Autofahrer wüssten meist nicht, dass sie Fahrradfahrer nur mit einem Sicherheitsabstand von wenigstens 1,5 m überholen dürfen, was ansonsten häufig zu gefährlichen Überholvorgängen führt. Der Bürger wandte sich mit seinem Anliegen zunächst an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages. Dieser hält bessere Informationen zu diesem Themenkomplex ebenfalls für sinnvoll. Da für die konkrete Umsetzung von Informationskampagnen zum Radverkehr nicht nur das Bundesministerium für Verkehr und Infrastruktur, sondern vor allem auch die Verkehrsbehörden der Länder zuständig sind, hat er die Eingabe auch an den rheinland-pfälzischen Landtag zur Prüfung weitergeleitet.
Zu der Eingabe teilte das zuständige Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur mit, dass sich das Land bereits in vielfältiger Weise und durch unterschiedliche Maßnahmen im Bereich der Verkehrssicherheit engagiert. Dies betrifft regelmäßig auch Fragen des Radverkehrs. Das Ministerium überprüft, inwieweit dieses Thema noch verstärkt öffentlichkeitswirksam behandelt werden kann. Gerade die von der Eingabe an-gesprochene Thematik der seitlichen Sicherheitsabstände beim Überholen von Radfahrern soll bei zukünftigen Verkehrssicherheitsaktionen stärker betont werden.
Hintergrund:Bürgerbeauftragter Dieter Burgard berichtete am17. November 2015 in der 37. Sitzung des Petitionsausschusses des Landtags Rheinland-Pfalz über 338 und in der 38. Sitzung am 12.Januar 2016 über 301 Eingaben und Bitten von Bürgerinnen und Bürgern. Bei dieser großen Zahl von fast 640 Eingabe nfand er in lediglich 70 bzw.54 Fällen trotz intensiver Bemühungen keine oder keine vollständig einvernehmliche Lösung mit den öffentlichen Stellen und den Petenten. Hier sah auch der Petitionsausschuss keine Möglichkeit zu einer einvernehmlichen Regelung. In den anderen Fällen könnte der Bürgerbeauftragte eine Regelung im Sinne der Betroffenen herbeiführen oder diesen durch ausführliche Informationen zu der Angelegenheit weiterhelfen.