Grabstätte des Kriegsverbrechers Baldur von Schirach in Kröv beseitigt
Beseitigt wurde nun – über zehn Jahre nach Ablauf der vorgeschriebenen Ruhezeit – das Grab von Baldur von Schirach auf dem Friedhof in Kröv. Schirach wurde im Nürnberger Prozess als Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Militärgerichtshof am 1. Oktober 1946 wegen Verbrechens gegen die Menschlichkeit zu 20 Jahren Haft verurteilt. Er war als Reichsstatthalter in Wien verantwortlich für die Deportation der Wiener Juden. Zuvor war er Reichsjugendführer der NSDAP und machte die Mitgliedschaft in der Hitlerjugend zur Pflicht. Nach seinem Tod im Jahr 1974 wurde er auf dem Friedhof der Ortsgemeinde Kröv beigesetzt. Die Ruhezeit für die Grabstätte betrug 30 Jahre, lief also bis Ende 2004. Nach Ablauf der Ruhezeit wurde das Grab nicht beseitigt, sondern das Nutzungsrecht an der Grabstätte von der Gemeinde auf Antrag von Nachkommen des Verstorbenen immer wieder verlängert. Die Tageszeitung Trierischer Volksfreund berichtete, dass er bis zu seinem Tod 1974 im ehemaligen Hotel Mont Royal in Kröv lebte. Eine der beiden Betreiberinnen war während des Dritten Reiches in Kröv Ortsführerin des Bundes Deutscher Mädel (BdM).
Ein Bürger wandte sich 2013, auch mit dem Hinweis auf einen naheliegenden jüdischen Friedhof, erfolglos an die Gemeindeverwaltung. Er forderte die Kündigung der Nutzungsvereinbarung und die Beseitigung des Grabes. Im Jahr 2013 bat er den Bürgerbeauftragten Dieter Burgard mit einer Petition um Unterstützung seines Anliegens. Dessen Intervention führte dann zur zeitnahen Überplanung des betreffenden Friedhofes und nun zur Beseitigung der Grabstätte. Im Frühjahr 2015 ist dies geschehen. Das Entfernen dieser Grabstelle eines verurteilten Verbrechers des Naziregimes geschah rechtzeitig vor den Gedenktagen anlässlich des 70. Jahrestages des Kriegsendes.
Hintergrund: Bürgerbeauftragter Dieter Burgard berichtete am 16. Juni 2015 in der 34. Sitzung des Petitionsausschusses des Landtags Rheinland-Pfalz über mehr als 200 Eingaben und Bitten von Bürgerinnen und Bürgern. In 41 Fällen fand er trotz intensiver Bemühungen keine einvernehmliche Lösung mit den öffentlichen Stellen und den Petenten. Hier sah auch der Petitionsausschuss keine Möglichkeit zu einer einvernehmlichen Regelung.