Erster Tätigkeitsbericht des rheinland-pfälzischen Beauftragten für die Landespolizei
Seit Juli 2014 ist der rheinland-pfälzische Bürgerbeauftragte Dieter Burgard auch „Beauftragter für die Landespolizei“. Nun übergab er seinen 1. Tätigkeitsbericht über seine Arbeit dem Landtagspräsidenten Joachim Mertes und stellte ihn der Öffentlichkeit vor. Insgesamt 54 Bürgerinnen und Bürger sowie 29 Polizeibeamtinnen und -beamten wandten sich zwischen Juli 2014 und Juni 2015 mit Beschwerden und Eingaben an den Landespolizeibeauftragten. Während in früheren Jahren beim Bürgerbeauftragten jährlich weniger als 20 Eingaben von Bürgern und nur eine sehr geringe Anzahl von Eingaben von Polizistinnen und Polizisten eingingen, waren es gleich im ersten Tätigkeitsjahr als Polizeibeauftragter über 80 Beschwerden und Eingaben. Beschwerden von Bürgern über die Polizei standen häufig im Zusammenhang mit Situationen im Straßenverkehr, insbesondere anlässlich von Verkehrskontrollen oder polizeilichen Verkehrsunfallaufnahmen. Die betroffenen Bürger beanstandeten etwa den Umgang der kontrollierenden Beamten ihnen gegenüber. Anlass zu Beschwerden bot sich auch dann, wenn Bürger der Auffassung waren, dass eine von ihnen erstattete Anzeige nicht hinreichend bearbeitet wurde oder dass die Polizei sie in diesem Zusammenhang unfreundlich behandelt hat. Bei der Überprüfung der Beschwerden konnte Dieter Burgard bislang in keinem Fall ein Fehlverhalten einzelner Polizeibeamten feststellen. Dennoch konnte Burgard mit seiner Arbeit entstandene Probleme zwischen Bürger und Polizei bereinigen: „Die Überprüfung der Angelegenheit durch mich als unabhängigen Polizeibeauftragten hat in vielen Fällen zu einer Befriedung der Angelegenheit geführt. Mit meinen ausführlichen Erläuterungen konnte ich zu mehr Transparenz des polizeilichen Handelns beitragen. Auch die Tatsache, dass die Überprüfung nicht durch eine polizeiliche, sondern durch eine unabhängige parlamentarische Stelle erfolgte, hat die Akzeptanz gegenüber der beanstandeten Maßnahme in vielen Fällen erhöht.“ Polizeibeamte wandten sich vor allem mit Fragen zu Beförderungen, zu Stellenbesetzungen, zur Dienstplangestaltung sowie zu Fürsorgeleistungen an den Landespolizeibeauftragten. Auch Themen im Zusammenhang mit der Ruhestandsversetzung sowie allgemeine Probleme an der Dienststelle waren Gegenstand von Eingaben. In vielen Fällen führte der Beauftragte für die Landespolizei eine Lösung im Sinne der betroffenen Polizistinnen und Polizisten herbei. Wichtig ist es Dieter Burgard auch, die Arbeitsbedingungen bei Großeinsätzen wie Fußballspielen und die Belastungen sowie die Ausstattung kennenzulernen. Als Resümee des ersten Tätigkeitsjahr stellt Dieter Burgard fest: „Der Beauftragte für die Landespolizei wird gut angenommen. Die Institution nehmen – trotz der anfänglichen Skepsis bei der Schaffung eines Polizeibeauftragten – auch viele Polizistinnen und Polizisten in Anspruch.“ Dieter Burgard stellt fest: „Die vielen positiven Rückmeldungen über meine Arbeit – sowohl von Bürgern wie auch von Seiten der Polizei – haben mich sehr gefreut. Das Ziel, Ombudsmann gleichermaßen für Bürger und Polizisten zu sein, wurde erreicht. Mit dem Beauftragten für die Landespolizei hat Rheinland-Pfalz als erstes Bundesland einen parlamentarischen Beauftragten für Fragen im Zusammenhang mit der Arbeit der Polizei geschaffen. Der Landtag übernimmt mit der Einrichtung dieser Ombudsstelle in besonderer Weise Verantwortung für die Landespolizei. Rheinland-Pfalz hat damit – wie auch schon vor 40 Jahren mit dem Bürgerbeauftragten – eine bundesweite Vorreiterrol-le übernommen.“
Hintergrund: Der Beauftragte für die Landespolizei ist ein unabhängiger Ombudsmann des Landtags für Bürger und Polizisten. Bürger können sich an ihn wenden, wenn sie der Auffassung sind, dass ein Fehlverhalten eines Polizeibeamten vorliegt oder eine polizeiliche Maßnahme rechtswidrig ist. Aber auch jeder Polizeibeamte des Landes Rheinland-Pfalz kann sich mit Problemen aus dem innerdienstlichen Bereich unmittelbar an ihn wenden. In allen Fällen bemüht er sich, die Angelegenheit einvernehmlich zu lösen. Als Mittler zwischen den Beteiligten löst er Konflikte kommunikativ, stellt Transparenz her und erhöht so die Akzeptanz polizeilicher Arbeit.