Dieter Burgard stellt seinen Jahresbericht vor

Landtagspräsident Joachim Mertes dankt Burgard für dessen Arbeit

Der Bürgerbeauftragte des Landes Rheinland-Pfalz und der Beauftragte für die Landespolizei, Dieter Burgard, hat heute seinen Jahresbericht für das Jahr 2014 an Landtagspräsident Joachim Mertes übergeben und der Öffentlichkeit vorgestellt

„Durch die Übergabe des Berichtes des Bürgerbeauftragten an mich erfährt das Parlament aus erster Hand von dem Inhalt“, so Landtagspräsident Joachim Mertes. „Was die Arbeit in Rheinland Pfalz angeht, so ist der Bürgerbeauftragte unersetzbar, weil auch wir in den Verwaltungen irren können.“ Mit diesen Worten nahm Landtagspräsident Joachim Mertes heute den Jahresbericht des Bürgerbeauftragten Dieter Burgard entgegen und bedankte sich für dessen unermüdliche Arbeit.

Das Vertrauen in die Institution des Bürgerbeauftragten ist nach wie vor ungebrochen groß, dies zeigt u.a. die weiterhin hohe Zahl von Eingaben. Auch im Jahre 2014 lag die Zahl der Eingaben mit 2411 auf dem vergleichbaren Niveau des Vorjahres. Dazu kamen über 1000 Anfragen und Auskünfte, ohne dass hierfür extra eine Petitionsakte angelegt wurde.

Schwerpunkte waren Eingaben aus dem Bereich der Rechtspflege (604), der Ordnungsverwaltung (318) und dem Sozialwesen (297).

Mit Inkrafttreten der vom Landtag Rheinland-Pfalz am 8. Juli 2014 beschlossenen Änderung des Landesgesetzes über den Bürgerbeauftragten ist dieser seit 19. Juli 2014 zugleich auch Beauftragter für die Landespolizei.

Mit dem Beauftragten für die Landespolizei hat Rheinland-Pfalz als erstes Bundesland einen unabhängigen parlamentarischen Beauftragten für Fragen im Zusammenhang mit der Arbeit der Polizei geschaffen. Bürger und Polizisten haben damit gleichermaßen unmittelbar beim Landtag eine Institution, die sich bei dieser für beide Seiten oftmals konfliktbeladenen bzw. –belasteten Arbeit um einen transparenten Interessenausgleich und eine Klärung der Angelegenheit bemüht. Aufgrund der mittlerweile vierzigjährigen guten Erfahrung mit dem Bürgerbeauftragten als Vermittler zwischen Bürger und Verwaltung wurde er mit dieser zusätzlichen Aufgabe betraut.

Als solcher hat er die Belange von Bürgerinnen und Bürgern gegenüber der Polizei, aber auch die Belange der Polizei selbst im Blick. Beide Seiten können sich mit allen Angelegenheiten im Zusammenhang mit der polizeilichen Arbeit an den Beauftragten für die Landespolizei wenden. Dieser fördert den partnerschaftlichen Dialog mit den Beteiligten, um eine einvernehmliche Erledigung der Angelegenheit zu finden.

Das Verfahren beim Beauftragten für die Landespolizei führt zu mehr Transparenz polizeilichen Handelns. Es erhöht die Chance, entstandene Konflikte nicht im Wege des gerichtlichen Streits, sondern über eine partnerschaftliche Kommunikation der Beteiligten zu lösen. Es erhöht das gegenseitige Verständnis für die Sichtweise der anderen Seite.

Foto: Klaus Benz