Der rheinland-pfälzische Beauftragte für die Landespolizei stellt seinen Tätigkeitsbericht vor

Seit Juli 2014 ist der rheinland-pfälzische Bürgerbeauftragte Dieter Burgard auch „Beauftragter für die Landespolizei“.

Heute stellte er seinen 2. Tätigkeitsbericht über seine Arbeit der Öffentlichkeit vor. Im Resümee des ersten Tätigkeitsberichts als Beauftragter für die Landespolizei 2014/2015 äußerte Dieter Burgard die Hoffnung, dass Rheinland-Pfalz mit der Schaffung des unabhängigen und beim Parlament angesiedelten Beauftragten für die Landespolizei eine bundesweite Vorreiterrolle übernommen hat – wie auch schon 40 Jahre zuvor mit dem Bürgerbeauftragten. In der Zwischenzeit hat das rheinland-pfälzische Modell des Landespolizeibeauftragten bereits erste Nachahmer gefunden. Sowohl Baden-Württemberg als auch Schleswig-Holstein haben 2016 einen Beauftragten für die Landespolizei eingeführt und sich bei der Ausgestaltung des Amtes sowie dessen Aufgaben und Befugnissen an Rheinland-Pfalz orientiert. Gerade ein unabhängiger parlamentarischer Beauftragter, der sich gleichermaßen Be-schwerden von Bürgern über die Polizei wie auch Eingaben von Polizeibeamten selbst annimmt, kann – weil er außerhalb der klassischen Polizeistrukturen steht – zu einer Versachlichung von vielen oftmals emotionalen Diskussionen um die Polizei beitragen. Die Parlamente nehmen damit in einer Zeit, in der auf die Polizei teilweise sehr weitgehende Befugnisse und vielfältige neue Aufgaben zukommen, in doppelter Hinsicht Verantwortung für ihre Landespolizeibehörden wahr. Zum einen die Stärkung der Bürger bei Konflikten mit der Polizei, zum anderen die Stärkung der Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten, die eine sehr verantwortungsvolle Aufgabe für Staat und Gesellschaft leisten.

Im Berichtszeitraum zwischen 1. Juli 2015 und 30. Juni 2016 sind insgesamt 100 Anliegen an den Beauftragten für die Landespolizei herangetragen worden. Dabei handelte es sich um 57 Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern sowie 40 Eingaben von Polizeibeamtinnen und -beamten. In 3 Fällen ging es nicht darum sich über die Polizei zu beschweren, sondern weil Bürger eine allgemeine Frage zu einem konkreten polizeilichen Handeln hatten. Von den Beschwerden waren insgesamt elf unzulässig bzw. boten keinen Anlass zu einer weiteren Sachverhaltsaufklärung. Acht Beschwerden sind nicht innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Dreimonatsfrist nach Beendigung der polizeilichen Maßnahme eingereicht worden; drei Beschwerden war auch nach mehrfacher Nachfrage kein konkreter Beschwerdesachverhalt zu entnehmen. Eine Eingabe eines Polizeibeamten wurde als Sammeleingabe von 33 weiteren Beamten unterstützt. In 18 Fällen führten die Bemühungen zu einer Lösung im Sinne der Betroffenen. 11 Beschwerden von Bürgern und 7 Eingaben von Beamten der Polizei wurden einvernehmlich abgeschlossen. Bei 20 Beschwerden und 10 Eingaben hat bereits die ausführliche Erläuterung des Hintergrundes zu verstärkter Verständigung und mehr Akzeptanz geführt. Besondere Vorgänge, über die der Beauftragte für die Landespolizei nach § 24 Satz 2 unverzüglich den Innenausschuss des Landtags zu unterrichten hat, sind im Berichtszeitraum nicht an ihn herangetragen worden.

Die Bürgerbeschwerden beziehen sich häufig auf ein nach Auffassung der Betroffenen unangemessenes Verhalten von Polizeibeamten – etwa bei Verkehrskontrollen oder bei Maßnahmen in Ermittlungsverfahren; aber auch eine aus Sicht der Betroffenen unzureichende Verfolgung von Anzeigen durch die Polizei, oder die fehlende oder zu lange dauernde Beantwortung von Anfragen bzw. Auskunftsersuchen. Mit dem Wunsch nach mehr bzw. länger besetzten Polizeistationen wurden auch allgemeine Fragen der Polizeiorganisation an den Beauftragten herangetragen. Die aus der Polizei an Burgard vorgebrachten Eingaben betrafen die Einstellung in den und die Ausbildung für den Polizeivollzugsdienst bis hin zu Fragen um die Altersgrenze bei der Polizei. Polizeibeamte haben Burgard bei Problemen der Besoldung, im Zusammenhang mit gewünschten Stellenwechsel bzw. Versetzungen und im Rahmen von Beförderungsverfahren um Unterstützung gebeten.

Als Resümee des zweiten Tätigkeitsjahres stellt Dieter Burgard fest: „Der Beauftragte für die Landespolizei wird gut angenommen. Während im ersten Jahr 80 Beschwerden und Eingaben bearbeitet wurden, waren es nunmehr insgesamt 100. Das Ziel, Ombudsmann gleichermaßen für Bürger und Polizisten zu sein, ist auf einem guten Weg.“

Dieter Burgard stellt fest: „Das Modell Beauftragter für die Landespolizei Rheinland-Pfalz fand 2016 in 2 Bundesländern Nachahmer und bewährt sich weiterhin.“ Hintergrund: Der Beauftragte für die Landespolizei ist ein unabhängiger Ombudsmann des Landtags für Bürger und Polizisten. Bürger können sich an ihn wenden, wenn sie der Auffassung sind, dass ein Fehlverhalten eines Polizeibeamten vorliegt oder eine polizeiliche Maßnahme rechtswidrig ist. Aber auch jeder Polizeibeamte des Landes Rheinland-Pfalz kann sich mit Problemen aus dem innerdienstlichen Bereich unmittelbar an ihn wenden. In allen Fällen bemüht er sich, die Angelegenheit einvernehmlich zu lösen. Als Mittler zwischen den Beteiligten löst er Konflikte kommunikativ, stellt Transparenz her und erhöht so die Akzeptanz polizeilicher Arbeit.