Der Beauftragte für die Landespolizei stellt seinen Tätigkeitsbericht 2016/2017 vor
Dieter Burgard, Beauftragter für die Landespolizei legt dem Landtag jährlich den Bericht über seine Tätigkeit vor und übergab ihn nun Landtagspräsidenten Hendrik Hering und Innenminister Roger Lewentz für den Zeitraum 1. Juli 2016 bis 30. Juni 2017.
Burgard, zugleich Bürgerbeauftragter des Landes Rheinland-Pfalz, bilanziert:
„Der vorliegende Tätigkeitsbericht spiegelt Probleme und Anliegen der Bürgerinnen und Bürger mit der Polizei wider, und auch Probleme, wie sie die Beamtinnen und Beamten der Polizei selbst haben.“
Mit der Einführung des Beauftragten für die Landespolizei hat der Landtag das Petitionsrecht fortentwickelt. Dabei wird er im Rahmen der parlamentarischen Kontrolle tätig. Der Beauftragte für die Landespolizei hat einerseits die Aufgabe, das partnerschaftliche Verhältnis zwischen Bürger und Polizei zu stärken. Dabei unterstützt er die Bürger im Dialog mit der Polizei und wirkt darauf hin, dass begründeten Beschwerden abgeholfen wird. Im Rahmen der Eingriffsverwaltung wird die Polizei in Konfliktsituationen tätig, die besonders emotionsgeladen sein können. Hierbei muss die Polizei oftmals unter einem hohen Zeitdruck Entscheidungen treffen, im Rahmen dessen sie u. a. Zwangsmittel gegenüber dem Bürger anwendet. Dies kann im Einzelfall bei dem Betroffenen auf Unverständnis stoßen. Andererseits obliegt dem Beauftragten für die Landespolizei die Aufgabe, sich mit Vorgängen aus dem innerpolizeilichen Bereich zu befassen.
Der neue Bericht macht deutlich, dass die Institution des Beauftragten für die Landespolizei sich bewährt hat. Gerade in einer schnelllebigen und von digitalen Medien geprägten Zeit, ist der Beauftragte als persönlicher Ansprechpartner gefragter denn je. In den 3 Jahren des Bestehens dieser bundesweit ersten Institution erreichten den Polizeibeauftragten über 230 Anliegen. Durch die wachsende Bekanntheit steigerte sich die Zahl der hilfesuchenden Bürgerinnen und Bürger mit und ohne Uniform.
Im Berichtszeitraum zwischen 1. Juli 2016 und 30. Juni 2017 sind insgesamt 148 Anliegen (Vorjahr 100) an den Beauftragten für die Landespolizei herangetragen worden. Dabei handelte es sich um 47 Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern sowie 36 Eingaben von Polizeibeamtinnen und –beamten, sowie 55 Petitionen, darunter 52 Beschwerden, die nicht innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Dreimonatsfrist nach Beendigung der polizeilichen Maßnahme eingereicht wurden. Von den Beschwerden waren insgesamt 13 unzulässig bzw. boten keinen Anlass zu einer weiteren Sachverhaltsaufklärung.
In 18 Fällen führten die Bemühungen zu keiner Lösung im Sinne der Betroffenen. Bei 34 Beschwerden und Eingaben hat bereits die ausführliche Erläuterung des Hintergrundes zu verstärkter Verständigung und mehr Akzeptanz geführt. Schwerpunkte waren Eingaben bezüglich des Verhaltens von einzelnen Beamtinnen und Beamten, sowie allgemeine Rechtsfragen.
Die Bürgerbeschwerden beziehen sich häufig auf ein, nach Auffassung der Betroffenen unangemessenes Verhalten von Polizeibeamten – etwa bei Verkehrskontrollen oder bei Maßnahmen in Ermittlungsverfahren; aber auch eine aus Sicht der Betroffenen unzureichende Verfolgung von Anzeigen durch die Polizei, oder die fehlende oder zu lange dauernde Beantwortung von Anfragen bzw. Auskunftsersuchen.
Die aus der Polizei an Burgard vorgebrachten Eingaben betrafen die Verbesserung der persönlichen Schutzausstattung von Polizeibeamten der Bereitschaftspolizei, die Einstellung in den und die Ausbildung für den Polizeivollzugsdienst, bis hin zu Fragen um das Hinausschieben des Ruhestandes bei der Polizei. Polizeibeamte haben Burgard bei Problemen der Besoldung, im Zusammenhang mit gewünschten Stellenwechsel bzw. Versetzungen und im Rahmen von Beförderungsverfahren um Unterstützung gebeten.
Mit dem Wunsch nach mehr Transparenz wurden auch allgemeine Fragen der Polizeiorganisation an den Beauftragten herangetragen. Dies gilt auch bei dem neu gebildeten Polizeipräsidium Einsatz, Logistik und Technik. Die Neuorganisation gestaltete sich, auch durch mehr und frühzeitige Information an den Polizeibeamten, transparenter.
Die Bearbeitung der Beschwerden / Eingaben erfolgte intensiv in den betroffenen Stellen insbesondere im Innenministerium. Die Kritikkultur, das Beschwerdemanagement hat sich im Interesse der Bürger mit und ohne Uniform auch 2016/2017 weiterentwickelt.