Bürgerbeauftragter Dieter Burgard stellt seinen Jahresbericht vor

Dieter Burgard, Bürgerbeauftragter des Landes Rheinland-Pfalz, hat heute dem Landtagspräsidenten Joachim Mertes seinen Jahresbericht für das Jahr 2014 übergeben und im Anschluss den Bericht der Öffentlichkeit vorgestellt.

In über 2.400 Fällen hat sich Dieter Burgard wieder intensiv um Probleme mit Verwaltungen in Rheinland-Pfalz gekümmert, die die Bürgerinnen und Bürger an ihn herangetragen haben.

Besondere Schwerpunkte der Arbeit des vergangenen Jahres ergaben sich aus dem Bereich des Strafvollzugs, aus Problemen mit Verkehrsbehörden und bei Fragen der sozialen Sicherung. Aber auch Fragen rund um die Schülerbeförderung oder mit ausländerrechtlichem Hintergrund wurden gegenüber dem Bürgerbeauftragten thematisiert. Letztlich umfasst dessen Aufgabenspektrum alle Bereiche, mit denen öffentliche Verwaltungen befasst sind, vom Kinderkrippenplatz bis zur Friedhofsgebühr. In allen Fällen versucht Dieter Burgard, gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern und den betroffenen Behörden eine einvernehmliche Regelung der Angelegenheit herbeizuführen. Oftmals hat er erreicht, dass die Verwaltung das ihm vorgetragene Anliegen des Bürgers aufgegriffen hat und diesem im Rahmen des rechtlich Möglichen entgegengekommen ist. In vielen Fällen konnte die Angelegenheit auch dadurch bereinigt werden, indem der Bürgerbeauftragte den Sachverhalt nochmals aufklärte und dem Bürger den Hintergrund der Angelegenheit ausführlich und vor allem verständlich erläuterte, so dass dieser dann die Behördenentscheidung nachvollziehen und akzeptieren konnte.

Vielfach bedankten sich die Bürgerinnen und Bürger für die Unterstützung durch den Bürgerbeauftragten, da sie sich alleine nicht getraut hätten, sich mit ihren Fragen und Problemen unmittelbar an die Behörde zu wenden. Aber auch die Verwaltungen, die Dieter Burgard mit den Problemen der Bürger konfrontiert hat, bedankten sich ausdrücklich dafür, dass sie auf diese Weise eine Rückmeldung über ihre Arbeit erhalten, da ihnen dies ermöglicht, den Bürgerservice zu verbessern und die Abläufe zu optimieren.

Folgende Einzelfälle stehen exemplarisch für die erfolgreiche Arbeit des Bürgerbeauftragten Dieter Burgard im vergangenen Jahr:

Schülerbeförderung in Montabaur

Die Eltern eines Grundschulkindes wünschten die Einrichtung einer Schulbusverbindung von ihrem Wohngebiet in Montabaur an die Grundschule auf Kosten des Westerwaldkreises. Allerdings lagen die gesetzlichen Voraussetzungen für die Übernahme der Fahrtkosten durch den Landkreis nicht vor. Der Schulweg ist kürzer als die für Grundschüler maßgeblichen 2 km. Er ist auch nicht besonders gefährlich, zumal vorhandene Gefahrenstellen zwischenzeitlich entschärft wurden. Nachdem eine auf Kosten des Landkreises einzurichtende Schulbusverbindung damit nicht möglich war, hat der Landkreis jedoch dafür gesorgt, dass das betroffene Wohngebiet in bestehende Buslinien integriert wird, so dass nun die Grundschule zumindest mit dem öffentlichen Personennahverkehr erreichbar ist. Da zudem ausgehandelt wurde, dass für diese Busroute auch die ermäßigten Stadttarife gelten, wird diese neue Busverbindung gut angenommen. Die Eltern des Kindes sind mit dieser Lösung sehr zufrieden.

Integrationshilfe für ein Grundschulkind mit Diabetes

Hintergrund dieser Eingabe war die ungeklärte Zuständigkeit hinsichtlich der Kostentragung für die Integrationshilfe für einen 6-jährigen Jungen. Der Junge leidet an Diabetes Typ I. Er besitzt einen Behindertenausweis, der seine besondere Hilfsbedürftigkeit bescheinigt. Das Gesundheitsamt hat daher für die ersten Grundschuljahre eine Integrationskraft für ihn empfohlen. Zwischen der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz und der Krankenkasse der Eltern bestand jedoch Streit darüber, wer hierfür die Kosten zu tragen hat. Daher hatte sich der Bürgerbeauftragte sowohl an die Kreisverwaltung als auch an die Krankenkasse gewandt und beide aufgefordert, im Interesse des Kindes eine unbürokratische Lösung in dieser Angelegenheit zu finden. Daraufhin hat sich die Krankenkasse bereit erklärt, losgelöst von der noch ungeklärten Zuständigkeitsfrage die Kosten der Integrationsfachkraft für das erste Schuljahr zu übernehmen. Für die Zukunft will sie die Zuständigkeit unmittelbar mit dem Landkreis klären, sodass die Eltern von diesem Streit zwischen den Kostenträgern nicht mehr belastet werden sollen. Hierzu fanden bereits Gespräche statt. Ob allerdings tatsächlich eine dauerhafte Lösung auch über das erste Schuljahr hinaus gefunden wird, ist noch nicht geklärt. Der Bürgerbeauftragte hat der Familie zugesagt, sie weiter zu unterstützen, falls es erneut Probleme geben sollte.

Aufenthaltsrecht für eine kosovarische Familie

In diesem Fall setzte sich der Ortsbürgermeister einer kleinen Eifelgemeinde für ein Aufenthaltsrecht für eine aus dem Kosovo stammenden Familie mit zwei Kindern ein. Die Familie gehört der Volksgruppe der Roma an und ist aufgrund andauernder Diskriminierungen im Jahr 2012 nach Deutschland geflohen. Ihr Asylantrag wurde jedoch abgelehnt; alle hiergegen erhobenen Rechtsmittel blieben erfolglos. Der Ortsbürgermeister hat zur Begründung seines Einsatzes für die Familie darauf hingewiesen, dass die Familie gut in die Gemeinde integriert ist. Der Vater arbeitet bei Pflegemaßnahmen in der Gemeinde mit und hätte eine Beschäftigungsmöglichkeit bei einem ortsansässigen Malerbetrieb. Auch die Mutter könnte in einem Restaurant arbeiten. Beide Kinder besuchen den Kindergarten und haben sehr gut Deutsch gelernt. Die Familie ist in der Gemeinde sehr beliebt. Da die Ausländerbehörde der Kreisverwaltung Bitburg-Prüm keine Möglichkeit gesehen hat, der Familie ein Bleiberecht zu gewähren, hat der Bürgerbeauftragte einen Antrag an die Härtefallkommission des Landes Rheinland-Pfalz gestellt. Die Härtefallkommission hat diesen Antrag befürwortet und das Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen als oberste Ausländerbehörde gebeten, der Familie eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen. Dem hat das Ministerium entsprochen, so dass der Familie nun ein Aufenthaltsrecht aus humanitären Gründen gewährt wurde.