Bürgerbeauftragte Schleicher-Rothmund begrüßt Antrag zur Abschaffung von Kostenbeiträgen von Heim- und Pflegekindern

„Das geringe Entgelt, das Heim- und Pflegekinder mitunter verdienen, sollte nicht zu 75 % bei der Jugendhilfe angerechnet werden, wenn die Kinder und Jugendlichen voll- oder teilstationär in einer Jugendhilfeeinrichtung untergebracht sind. Gerade der Umgang mit eigenem verdientem Geld ist ein wichtiger Baustein für eine eigenverantwortliche Entwicklung der Jugendlichen. Eine Änderung des § 94 SGB VIII sollte aber auch nicht zu zusätzlichen Belastungen der Kommunen führen. Hier vertraue ich auf die Verantwortlichen in Rheinland-Pfalz, die diese Punkte bei einer Beratung im Bundesrat bei einer Änderung des § 94 SGB VIII mit berücksichtigen werden“, so Barbara Schleicher-Rothmund. Bei der Bürgerbeauftragten Barbara Schleicher-Rothmund ist auch die Beschwerdestelle (Ombudsstelle) für Kinder- und Jugendhilfe in Rheinland-Pfalz angesiedelt.

In einem Antrag der Fraktionen der SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE Grünen wird die Landesregierung aufgefordert sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, die im § 94 Abs. 6 SGB VIII geregelte Heranziehung junger Menschen, die in einem Heim oder einer Pflegefamilie leben, ersatzlos zu streichen.