Bürgerbeauftragte der Länder: Arbeitslose nicht vorzeitig in Rente drängen

Erster Bürgerbeauftragte in Baden-Württemberg nach dem Vorbild von Rheinland-Pfalz

Die parlamentarisch gewählten Bürgerbeauftragten haben sich auf ihrer Jahrestagung bei ihrem Kollegen Matthias Crone in Schwerin erneut für Änderungen bei der vorzeitigen Altersrente für Arbeitslose ausgesprochen. Die Bürgerbeauftragten kritisierten die bestehende gesetzliche Regelung, die Bezieher von Arbeitslosengeld II grundsätzlich verpflichtet, mit 63 Jahren vorzeitig in Rente zu gehen.

„Der Renteneintritt muss eine freiwillige Sache sein und ein Verpflichtung über den Kopf des Betroffenen hinweg, führt zu Nachteilen bei der Altersrente, da man bis zu vier Jahre vorzeitig Rente bezieht und dies meist mit deutlichen Abschlägen. Das ist ungerecht“, so der Bürgerbeauftragte Rheinland-Pfalz, Dieter Burgard.

Die Bürgerbeauftragten nahmen in Schwerin den ersten Bürgerbeauftragten in der Geschichte des Landes Baden-Württemberg, Volker Schindler, in ihre Arbeitsge-meinschaft auf. Schindler nimmt auch die Aufgaben eines Polizeibeauftragten wahr.

Die Entscheidung eines so großen Bundeslandes für das neue Amt eines Bürgerbeauftragten stärkt die Idee des unabhängigen, parlamentarisch gewählten Ombudsmanns, der Behördenentscheidungen prüft und für Bürger vermitteln kann.

Gab es bisher Bürgerbeauftragte nur in den Ländern Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Thüringen, so zieht das Modell Rheinland-Pfalz auch mit der Kombination Polizeibeauftragter immer weitere Kreise“, stellt Dieter Burgard fest. Berlin führte erste Gespräche mit Burgard, da sie ein entsprechendes Gesetz nach rheinland-pfälzischem Modell in Arbeit haben.

Als Präsident des Europäischen Ombudsmann Institutes weiß er, dass in Europa, ja weltweit in den meisten Staaten und Regionen/ Bundesländern Ombudsleute der Parlamente erfolgreich arbeiten.

Auch die neue Beschwerdestelle für Kinder und Jugendliche stellte Dieter Burgard vor. Es gibt sie so nur in Schleswig-Holstein bisher. Die Beratungen der Bürgerbeauftragten betrafen vor allem soziale Themen, aber auch Fragen der Windenergie oder der Polizei. Die Frage nach einer guten schulischen Inklusion von Kindern mit Behinderungen nahm breiten Raum ein. Bei den Bürgerbeauftragten gehen dazu immer wieder Beschwerden über unzureichende Bedingungen für die Teilhabe von Schülern mit Behinderungen am gemeinsamen Unterricht ein. Die Bürgerbeauftragten dazu: „Inklusion braucht solide Voraussetzungen – beim Schulpersonal, in den Schulräumen, in den Klassengrößen. Die sonderpädagogische Förderung muss gut dosiert sein. Eingliederungshilfen dürfen nicht zögerlich gewährt werden. Inklusion gibt es nicht zum Nulltarif. Schwierige Bedingungen gefährden die Akzeptanz der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen.“

Foto von lks. nach rechts:

Dr. Kurt Herzberg ( Thüringen), Samiah El Samadoni ( Schleswig-Holstein), Matthias Crone ( Mecklenburg-Vorpommern) ,
Dieter Burgard ( Rheinland-Pfalz) und Volker Schindler ( Baden-Württemberg)