19. Sitzung des Petitionsausschusses

Der Petitionsausschuss hat sich in seiner nicht öffentlichen 19. Sitzung am 25. Juni 2013 unter anderem mit der Änderung des Feiertagsgesetzes (Aufhebung der Verbote von Versammlungen und Veranstaltungen) befasst.

Bei dem Begehren des Petenten handelt es sich um eine sogenannte Legislativeingabe, d.h. es handelt sich um Eingaben, die auf den Erlass oder die Änderung eines Gesetzes oder einer Rechtsverordnung gerichtet sind.

Im diesem Fall begehrt der Petent mit der Änderung des Feiertagsgesetzes, dass die Verbote von Versammlungen und Veranstaltungen sowie Sport- und Tanzveranstaltungen an religiösen Feiertagen aufgehoben werden. Des Weiteren wendet er sich gegen die Einschränkung von Grundrechten nach § 11 Feiertagsgesetz.

Bei der Legislativeingabe handelt es sich um eine öffentliche Petition. Öffentliche Petitionen sind Eingaben von allgemeinem Interesse an den Petitionsausschuss, die im Einvernehmen mit der Petentin oder dem Petenten auf der Internetseite des Bürgerbeauftragten veröffentlicht werden können. Mit der Veröffentlichung erhalten weitere Personen über das Internet die Gelegenheit zur Mitzeichnung der Petition oder zur Abgabe eines Diskussionsbeitrags hierzu. Diese öffentliche Petition zeichneten weitere 59 Personen mit.

Die Diskussionsbeiträge können auf der Internetseite des Bürgerbeauftragten eingesehen werden. Hier wird auch – nach Ablauf einer Frist, die die Geschäftsordnung des Landtags bestimmt – der Abschlussbericht, der das Votum des Petitionsausschusses enthält, eingestellt.

Auf dem Foto: Der Vorsitzende Abg. Peter Wilhelm Dröscher (SPD), rechts, und der stellv. Vorsitzende Abg. Thomas Günther (CDU). Foto: Klaus Benz