110.000. Petition im Büro des Bürgerbeauftragten
In diesen Tagen ging dem Büro des Bürgerbeauftragten des Landes Rheinland-Pfalz die 110.000. Petition zu.
Die Petition wurde von Herrn L. aus der Pfalz eingereicht; ihm geht es um die Beibehaltung von KFZ-Kennzeichen bei einem Umzug von einem Landkreis in einen anderen innerhalb des Landes Rheinland-Pfalz. So könnten die Kosten für die neuen Nummernschilder gespart werden. Er verweist auf Nordrhein-Westfalen wo eine solche Handhabung seit Juli 2012 möglich ist.
Dieter Burgard wird sich mit seinem Team in diesem Fall, mit viel Engagement für die Prüfung einer Änderung der Regelungen einsetzen, um dem Bürger weiter zu helfen.
Die Landesverfassung garantiert in Artikel 11 jedermann das Recht sich mit Eingaben an die Volksvertretung zu wenden. Der rheinland-pfälzische Landtag hat für die Bearbeitung dieser Eingaben im Mai 1974 das Amt des Bürgerbeauftragten geschaffen. In den letzten Jahren bearbeiteten Dieter Burgard und sein Team ca. 4.000 Eingaben pro Jahr, die dann abschließend dem Petitionsausschuss zur Beschlussfassung vorgelegt wurden.
Für Bürgerinnen und Bürger besteht jederzeit die Möglichkeit, sich schriftlich, telefonisch, per Fax oder auch per E-Mail an den Bürgerbeauftragten des Landes Rheinland-Pfalz, Dieter Burgard, Kaiserstr. 32, 55116 Mainz,
Tel.: 06131/28999-0, Fax: 0 61 31/2 8999-89, E-Mail: poststelle@derbuergerbeauftragte.rlp.de, zu wenden.
Die aktuellen Termine von Sprechtagen des Bürgerbeauftragten werden jeweils in der örtlichen Presse und den amtlichen Mitteilungsblättern veröffentlicht und sind zusätzlich im Videotext, Tafel 725, im SWR-Fernsehen, abrufbar.
Ebenso sind sie im Internet auf der Homepage des Bürgerbeauftragten www.derbuergerbeauftragte.rlp.de zu finden.