Petitionen in der parlamentarischen Beratung

  • Hauptpetent/in Michael Wäschenbach
  • Wohnort 57518 {field:land_1654596799744}
  • Ende der Mitzeichnungsfrist 20.07.2023
  • Anzahl der Mitzeichner 1731

Über welche Entscheidung / welche Maßnahme / welchen Sachverhalt wollen Sie sich beschweren?

Wir wenden uns gegen den geplanten Abriss des Siegwehres in Euteneuen. Die SGD Nord hat entgegen aller Wünsche von kommunaler und bürgerschaftlicher Seite und entgegen der für den Steuerzahler kostenneutralen Alternative einer privat finanzierten Fischtreppe die Absicht, das Siegwehr auf Steuerzahlerkosten von fast 3 Millionen Euro abzureißen. Damit wird die regenerative Wasserkraftgewinnung zur Stromerzeugung als regionale Wertschöpfung verhindert und der trockengelegte Auenwald nachhaltig zerstört. Mit etwas gutem Willen lassen sich alle politischen und umweltbezogenen Ziele verwirklichen: 1. Erhalt des Auenwaldes. 2. Gewinnung von Wasserkraft. 3. Durchlässigkeit der Sieg über die moderne Fischtreppe. Anzumerken ist, dass es im weiteren Flussverlauf Wehranlagen gibt, die nicht durchgängig gestaltet werden können.

Was möchten Sie mit Ihrer Bitte / Beschwerde erreichen?

Der geplante Abriss des Wehres soll gestoppt und die Wasserturbine wieder in Gang gesetzt werden.

Gegen wen, insbesondere welche Behörde / Institution richtet sich Ihre Beschwerde?

Unsere Beschwerde richtet sich gegen die SGD Nord und das Umweltministerium, die die eingereichten Unterlagen des Privatinvestors, auch für eine Fischtreppe, nicht objektiv und sachlich prüfen und die Meinung der kommunalen Vertretungen und Bürgerinnen und Bürger vor Ort offenbar nicht ernst nehmen. Wir sehen es als dringliche Aufgabe der Wasserwirtschaft, Steuergelder für Hochwasserschutz zu investieren. Daher richtet sich die Beschwerde auch gegen die Landesregierung (u.a. Innen und Finanzen).

Muss nach Ihrer Vorstellung ein Gesetz / eine Vorschrift geändert / ergänzt werden? Wenn ja, welche(s)?

Ein Gesetz muss nicht geändert werden. Es muss eine Beachtung der Gesetzeslage erfolgen und der Ermessensspielraum ausgeübt werden, der vier Dinge umfasst: 1. Berücksichtigung der Gesetze zur Gewinnung EE. 2. Berücksichtigung der EU-Wasserrahmenrichtlinie durch Bau einer neuen Fischtreppe. 3. Beachtung der Naturschutzgesetze durch Erhalt des zerstörten wertvollen Feuchtbiotops und der Uferränder. 4. Erhalt des Landschaftsbildes und Landschaftsbildes und des denkmalschutzwürdigen Alten Wehres.

Bitte geben Sie eine kurze Begründung für Ihre Bitte / Beschwerde.

Gerade in der jetzigen Zeit des Krieges kommt es darauf an, jede Möglichkeit der regenerativen Energiegewinnung zu nutzen. Es ist absurd, dass auf der einen Seite ein Investor bereit ist, eine sehr hohe Summe in die Energiegewinnung zu investieren und andererseits dem Steuerzahler ca. 3 Millionen € durch einen Abriss aufgebürdet werden. Mit etwas gutem Willen lassen sich alle politischen und umweltbezogenen 4 o.g. Ziele verwirklichen. Es gibt zudem im weiteren Flussverlauf weitere Stauwehre.