Abgeschlossene Petitionen

  • Hauptpetent/in Thomas Krill
  • Wohnort 67454
  • Ende der Mitzeichnungsfrist 29.11.2018
  • Anzahl der Mitzeichner 157
(PDF, 21.13 KB)
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Über welche Entscheidung / welche Maßnahme / welchen Sachverhalt wollen Sie sich beschweren?

Es geht um die in unserem Land durchgeführten Nutztiertransporte in die EU-Staaten und Drittländer. Obwohl es dazu EU-Richtlinien gibt, werden diese kaum eingehalten bzw. kontrolliert. Verweis auf diese Richtlinien: VERORDNUNG (EG) Nr. 1/2005 DES RATES vom 22. Dezember 2004 über den Schutz von Tieren beim Transport und damit zusammenhängenden Vorgängen sowie zur Änderung der Richtlinien 64/432/EWG und 93/119/EG und der Verordnung (EG) Nr. 1255/97. Das Bundesland aber hat die Verantwortung über die Amtsveterinäre diese Richtlinien umzusetzen. Dies geschieht nur sehr oberflächlich, vor allem fehlt jegliche Kontrolle, sobald der Transport die deutsche Grenze verlassen hat. Dazu gibt es unwiderlegbare Beweise, die ja auch öffentlich im Fernsehen publiziert wurde, z. B. ZDF Reihe 37 Grad „Geheimsache Tiertransporte“.










Was möchten Sie mit Ihrer Bitte / Beschwerde erreichen?

Die Forderung: Wir beantragen deshalb umgehend im Kompetenzbereich der Landesregierung folgendes: „Ein generelles Exportverbot von Nutztieren im Bereich des Bundeslandes zu bewirken (gilt auch für Zuchttiere), mit ihren Amtskollegen/innen über den Bundesrat ein deutschlandweites Exportverbot von Nutztieren (gilt auch für Zuchttiere) zu erreichen“. Sollte eine gesetzliche Grundlage/Verordnung dazu fehlen, ist diese in Berufung auf die genannten Artikel im Grundgesetz/TierSchG durch die Legislative zu erstellen und freizugeben. Dazu gehört m. E. auch eine erweiterte Kontrolle, das Verbot durch die Executive-Organe im Land zu kontrollieren. Es sei noch angemerkt, dass das Exportverbot auch in die EU-Länder gelten muss, weil dort nicht sichergestellt werden kann, dass der Transport umdeklariert wird und doch in Drittstaaten landet.




Gegen wen, insbesondere welche Behörde / Institution richtet sich Ihre Beschwerde?

Die Forderung nach einem Verbot von Nutztiertransporten in die EU-Staaten und Drittländer von unserem Bundesland richtet sich an das Parlament, welches ich bitte die o. g. Forderungen parlamentarisch auf den Weg zu bringen.



Muss nach Ihrer Vorstellung ein Gesetz / eine Vorschrift geändert / ergänzt werden? Wenn ja, welche(s)?

Es sind Anweisungen an die kommunalen Behörden zu formulieren, die klar ein Verbot aus den o.g. Gründen aussprechen. Zusätzlich soll das Bundesland im Bundesrat diese Forderung beraten und den Bundesrat zu einem bundesweiten Verbot aufrufen.

Bitte geben Sie eine kurze Begründung für Ihre Bitte / Beschwerde.

Abschließend sei noch angemerkt, dass das gegenseitige Zuschieben der Verantwortung (EULandBundesland) bezgl. der Umsetzung heutiger bestehender Verordnungen, welches wir immer von den angeschriebenen Politikern hören, genau zur Untätigkeit führt. In der Kompetenz der Länder liegt die Verantwortung über die betr. Veterinäre diesen Wahnsinn zu stoppen. Seien Sie doch bitte so autark als Parlamentsabgeordnete und fordern von der Landesregierung einen entspr. Beschluss im Parlament, der die o. g. Forderungen beinhaltet. Eigeninitiative des Bundeslandes ist gefragt. Hier liegt ein Sonderfall (es geht um Leben) vor, der auch ein Bundesland zum sofortigen Handeln zwingen muss.