Über welche Entscheidung / welche Maßnahme / welchen Sachverhalt wollen Sie sich beschweren?
Die Felsentaube, die in Europa und Afrika heimisch ist, wurde einst zu Haus- und Brieftauben gezüchtet. Die Stadttaube ist die verwilderte Nachkomme der Haus- und Brieftauben
Der Mensch nennt Stadttauben "Ratten der Lüfte".
Hartnäckig hält sich das Vorurteil, Stadttauben würden Krankheiten übertragen. Dabei ist längst bekannt, dass die meisten Krankheitserreger bei Tauben Wirt-spezifisch sind und somit keine Gefährdung von ihnen für den Menschen ausgeht.
Stadttauben - nachweislich Haustiere - sind "Obdachlosen der Lüfte".
Wir - Bund, Länder, Städte und Gemeinden - müssen uns um Stadttauben kümmern.
Auch das Land Rheinland-Pfalz.
Die einen lieben Tauben - andere quälen sie, töten sie auf brutalste Weise -
Wie kann das sein -
Stadttauben sind gesetzlich geschützt.
Das Tierschutzgesetz ist ein Bundesgesetz - Es gilt in ganz Deutschland.
Das Tierschutzgesetz gilt für alle Tiere, also auch für Stadttauben. Augsburg hat eine Lösung gefunden, wie Mensch und Taube zusammen leben können.
Was möchten Sie mit Ihrer Bitte / Beschwerde erreichen?
Augsburger Stadttauben-Konzept. Petition Tauben untern Rettungsschirm.
Gegen wen, insbesondere welche Behörde / Institution richtet sich Ihre Beschwerde?
Richtet sich an das Umweltministerium
Taubenhäuser, in denen die geselligen Vögel zusammen sitzen können, würden viel Leid verhindern, die Population auf sanfte Weise reduzieren, verhindern, dass hungernde Tauben Menschen zwischen den Beinen rumlaufen und Ungesundes fressen müssen.
Artgerechtes Futter führt zu festem Tauben-Kot, der anders als dünnflüssiger Kot keine Gebäude, etc. schädigt. "Wissen schützt Tiere" - so das Credo der ersten Bundestierschutzbeauftragten Dr. Ariane Kari.
Muss nach Ihrer Vorstellung ein Gesetz / eine Vorschrift geändert / ergänzt werden? Wenn ja, welche(s)?
Das Tierschutzgesetz anwenden -
Tauben sind keine Plage. Tauben sind keine Schädlinge.
Auch, wenn Schädlingsbekämpfer, die mit "Tauben-Schutz" werben, Tauben als Schädlinge bekämpfen. Nicht der Schutz der Stadttauben ist gemeint, sondern der Schutz vor Tauben. Eine Lüge, mit der viel Geld verdient werden kann, aber auch viel Tier-Leid entstehen kann.
Fütterungsverbote sind rechtswidrig und zugleich ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz. Kommunen haben Halterpflichten. Halter unbekannt.
Bitte geben Sie eine kurze Begründung für Ihre Bitte / Beschwerde.
Mit der Petition wird gefordert, dass das Land Rheinland-Pfalz Tauben-Projekte fördert, Tauben-Projekte unterstützt.
Taubenhäuser, Artgerechtes Futter, frisches Wasser stellt - aus Ehrenamtlichen Tauben-Helfer/innen Hauptamtliche Tauben-Helfer/innen macht, die sich um Austausch von Tauben-Eiern gegen Gips-Eier kümmern, Tauben-Kot entfernen, verletzte Tauben zum Tierarzt bringen. Alle Kosten werden vom Land Rheinland-Pfalz übernommen. Stadttauben sind Haustiere. RLP ist in der Verantwortung.