Über welche Entscheidung / welche Maßnahme / welchen Sachverhalt wollen Sie sich beschweren?
Zusammenlegung der berufsständigen Kammern in RLP (z.B. IHK + HWK) zu einer Wirtschaftskammer RLP. Derzeit gibt es mehrere berufsständigen Kammern in Rheinland-Pfalz (z.B. IHK's und HWK's). Einige Kammern gibt es sogar noch für einzelne Regionen. Dadurch ergeben sich gleiche oder ähnliche Strukturen, die mehrfach vorhanden sind. Jede Kammer benötigt beispielsweise eine eigene Verwaltung, eine eigene Leitung und eigene Gebäude sowie eigene Dienstleistungsangebote. So kommt es vor, dass an einem Ort Angebote der IHK parallel zur HWK angeboten werden, obwohl die Angebote zum gleichen Ziel führen (z. B. Weiterbildungsangebote usw.). Darüber hinaus erhält jede Kammer für ihre Arbeit auch Zuschüsse vom Land Rheinland-Pfalz. Würde man nun die Kammern zu einer Wirtschaftskammer für Rheinland-Pfalz zusammenlegen, könnten mehrfache Strukturen abgebaut werden, eine höhere Auslastung von überbetrieblichen-, Weiter- und Fortbildungsangeboten erreicht werden. Darüber hinaus könnten ggf. einzelne Immobilien anders genutzt oder verkauft werden, da diese dann nicht mehr in bisheriger Form benötigt werden. Zudem zahlen die Betriebe momentan die vielen Strukturen mit ihren Pflichtbeiträgen mit. Dieser Beitrag könnte sich verringern, wenn einerseits eine größere Organisation (Wirtschaftskammer für Rheinland-Pfalz) den Beitrag erhält und nicht viele kleinere Organisationen und andererseits mehrfache Einsparungen durch Zusammenlegung und effizientere Strukturen entstehen. Natürlich werden weiterhin vor Ort Servicestellen und lokale Anlaufstellen benötigt. Dafür ist es nach einer Zusammenlegung jedoch nicht mehr erforderlich, dass diese Stellen mehrfach für einzelne Kammern an einem Ort sind, sondern es genügt, wenn eine Stelle für die neue Wirtschaftskammer für Rheinland-Pfalz regional nur einmal verfügbar ist.
Was möchten Sie mit Ihrer Bitte / Beschwerde erreichen?
Zusammenlegung der berufsständigen Kammern in Rheinland-Pfalz zu einer Wirtschaftskammer für Rheinland-Pfalz.
Gegen wen, insbesondere welche Behörde / Institution richtet sich Ihre Beschwerde?
Wirtschaftsministerium.
Muss nach Ihrer Vorstellung ein Gesetz / eine Vorschrift geändert / ergänzt werden? Wenn ja, welche(s)?
Ja, die Gesetze, die für die Kammern maßgebend sind.
Bitte geben Sie eine kurze Begründung für Ihre Bitte / Beschwerde.