Abgeschlossene Petitionen

  • Hauptpetent/in Benjamin Conrad
  • Wohnort 55118
  • Ende der Mitzeichnungsfrist 20.03.2013
  • Anzahl der Mitzeichner 106
(PDF, 12.03 KB)
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Über welche Entscheidung / welche Maßnahme / welchen Sachverhalt wollen Sie sich beschweren?

Bestimmungen des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags resp. 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag.







































































Was möchten Sie mit Ihrer Bitte / Beschwerde erreichen?

Die Neuerung des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags, die einen geräteunabhängigen „Beitrag" pro Wohnung erhebt, bedeutet für bisherige Nicht-Nutzer des öffentlichen Rundfunks eine erhebliche finanzielle Belastung. Die gesetzgebenden Landtage haben dabei einseitig den Interessen der Rundfunkanstalten und der zum „Beitragsservice" umetikettierten GEZ (die vermeintlich noch mehr Personal braucht) nachgegeben. Substantielle Reformen im Interesse der Bürgerinnen und Bürger, wie die Auflösung der GEZ, die Reduktion der öffentlichen Rundfunksender oder gar die Umstellung auf ein System der freiwilligen Teilnahme am Rundfunk wurden nicht umgesetzt. Ziel dieser Petition ist die drastische Reduktion der Kosten, die der öffentlich-rechtliche Rundfunk verursacht.



















Gegen wen, insbesondere welche Behörde / Institution richtet sich Ihre Beschwerde?

Alle öffentlich-rechtlichen Rundfunksender Deutschlands sowie ihr „Beitragsservice" (vormals GEZ).






Muss nach Ihrer Vorstellung ein Gesetz / eine Vorschrift geändert / ergänzt werden? Wenn ja, welche(s)?

Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (s.o.)















Bitte geben Sie eine kurze Begründung für Ihre Bitte / Beschwerde.

Es ist nicht einzusehen, dass ohne Gegenleistung für Nicht-Fernsehnutzer der „Beitrag" ohne Möglichkeit des Austritts plötzlich von 5,76 € auf 17,98 € und damit um 12,22 € pro Monat (resp. 146,64 € pro Jahr oder 1466,40 € in zehn Jahren) steigen soll.