Abgeschlossene Petitionen

  • Hauptpetent/in Johann Sussenburger
  • Wohnort 55494
  • Ende der Mitzeichnungsfrist 06.04.2014
  • Anzahl der Mitzeichner 2
(PDF, 95.23 KB)
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Über welche Entscheidung / welche Maßnahme / welchen Sachverhalt wollen Sie sich beschweren?

Staatsvertrag über den Rundfunkbeitrag: Benachteiligung von Personen mit geringem Einkommen ohne Anspruch auf Leistungen nach SGB bzw. ALG II. Hiervon betroffen sind insbesondere Ausländer bzw. mit Ausländern zusammenlebende Deutsche, die ihren Lebensunterhalt (definiert gemäß Ausländergesetz) teilweise aus Arbeitseinkommen und teilweise aus Vermögen bestreiten. EU-Bürger und Drittstaatenbürger, die nach anderen Gesetzen keinen SGB- bzw. ALG II-Anspruch besitzen, sind auch bei unter den Bemessungsgrenzen liegendem Arbeitseinkommen nicht befreiungsfähig.






















































Was möchten Sie mit Ihrer Bitte / Beschwerde erreichen?

Die Anerkennung des Einkommensteuerbescheids als Grundlage für eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag und damit eine gerechtere Lastenverteilung.



Gegen wen, insbesondere welche Behörde / Institution richtet sich Ihre Beschwerde?

Südwestrundfunk als Landesanstalt für Rheinland-Pfalz. Laut Anfrage an den SWR ist ein Einkommensteuerbescheid kein Nachweis, sondern lediglich ein „Indiz". Für die Befreiung vom Rundfunkbeitrag werden Hürden angelegt, die in anderen Bereichen nicht angelegt werden. Das Rechtsgut-achten, auf dem die Einstufung als „Beitrag" beruht, bezeichnet die Beitragshöhe als „gering". Trotzdem werden Einkommens- und Vermögensgrenzen gesetzt, die ursprünglich für Sozialleistungen vorgesehen wurden. Die Befreiung vom Rundfunkbeitrag wird im o.g. Schreiben des SWR nicht als Sozialleistung bezeichnet.

















Muss nach Ihrer Vorstellung ein Gesetz / eine Vorschrift geändert / ergänzt werden? Wenn ja, welche(s)?

Nicht unbedingt. Es könnte u.U. genügen, die Härtefallregelung zur Beitragsbefreiung im Staatsvertrag weniger restriktiv auszulegen.

Bitte geben Sie eine kurze Begründung für Ihre Bitte / Beschwerde.

In anderen Bereichen, etwa für die Krankenversicherung wird routinemäßig der Einkommensteuerbescheid als Nachweis anerkannt. Auch dort sind, wie im Bereich SGB/ALG II, die Leistungen erheblich bedeutender. Es ist durchaus einfach, eine Einkommensgrenze zu setzen, die neben den SGB-Bestimmungen greifen kann. Diesbezügliche Einwände wegen zu hohem Aufwand sind nicht stichhaltig, wie ähnlich strukturierte Rundfunkbeiträge in Nachbarländern zeigen.