Petitionen in der parlamentarischen Beratung

  • Hauptpetent/in Wolfgang Polak
  • Wohnort 85055 Ingolstadt
  • Ende der Mitzeichnungsfrist 07.07.2024
  • Anzahl der Mitzeichner 1

Über welche Entscheidung / welche Maßnahme / welchen Sachverhalt wollen Sie sich beschweren?

Bei Verstößen gegen das Cannabisgesetz drohen Bußgelder von 5- 30.000 Euro. Der Bund hat mit dem Cannabisgesetz zwar ein Bundesgesetz beschlossen, jedoch keinen einheitlichen Bußgeldkatalog festgelegt. Während beispielsweise in Bayern die Bußgelder bei Verstößen hoch an-gesetzt wurden, könnte es in anderen Bundesländern eher locker geahndet werden. Das bringt Polizisten wie Konsumenten durcheinander und führt zu Streitigkeiten. Zudem hat der Bund Gastronomen, Wirten, Volksfestbetreibern, Sportveranstaltern, Bars frei gelassen, selbst zu entscheiden ob man bei ihnen kiffen darf oder nicht. Auch hier herrscht jetzt Chaos. Viele Volksfestbetreiber sprechen sich für ein Kiffverbot aus, da auch Familien mit Kindern diese Veranstaltungen besuchen. Andere erlauben es.
Ebenso entsteht ein Wirrwarr bei den Gastronomen, Clubs, Sportveranstaltern und anderen öffentlichen Veranstaltern. Selbst wenn sich jemand an die Regeln halten möchte, so wird er nicht wissen, wo ist es jetzt erlaubt ist.

Was möchten Sie mit Ihrer Bitte / Beschwerde erreichen?

Hiermit wird eine einheitliche Regelung und restriktive Umsetzung gefordert in Absprache mit den anderen Ländern.

Gegen wen, insbesondere welche Behörde / Institution richtet sich Ihre Beschwerde?

Ich fordere hiermit die Landesregierung auf, sich Bayern anzuschließen und die Regelungen restriktiv umzusetzen. Im Bundesgesetz wurde es leider versäumt eine bundeseinheitliche Regelung zu treffen, weshalb dies jetzt Ländersache ist. Wenn jedes Bundesland das jetzt anders aus-legt, führt das nur zu Unmut und Streitigkeiten in der Bevölkerung.

Muss nach Ihrer Vorstellung ein Gesetz / eine Vorschrift geändert / ergänzt werden? Wenn ja, welche(s)?

Einheitliche Regelungen zum Gesetz zur Legalisierung von Cannabis. In Gaststätten gilt zwar das Rauchverbot im Nichtraucherschutzgesetz des Landes auch für das Rauchen eines Joints, dies gilt aber nicht für das Verdampfen von Cannabis. Passivrauch von Cannabis ist ebenso schädlich wie von Nikotin. Daher sollte das Gesundheitsgesetz so angepasst werden, dass das Nichtraucherschutzgesetz des Landes greifen kann. Auch hier ist eine bundeseinheitliche Regelung längst überfällig und wünschenswert.

Bitte geben Sie eine kurze Begründung für Ihre Bitte / Beschwerde.

Vielen Menschen ist das gar nicht bewußt, dass es von Bundesland zu Bundesland, Gaststätten, Veranstaltungen und dergleichen unterschiedlich geregelt, gehandhabt und bei Verstößen geahndet werden könnte. Da ist Streit vorprogrammiert. Die Konsumenten bekommen Ärger, da sie unerlaubterweise z. B. bei einer Veranstaltung oder im Biergarten kiffen, gingen aber davon aus es sei erlaubt.