Petitionen in der parlamentarischen Beratung

  • Hauptpetent/in Norbert Wilmsen
  • Wohnort 54666
  • Ende der Mitzeichnungsfrist 10.10.2021
  • Anzahl der Mitzeichner 64

Über welche Entscheidung / welche Maßnahme / welchen Sachverhalt wollen Sie sich beschweren?

Die wohnortnahe flächendeckende ambulante Versorgung durch den ärztlichen Bereitschaftsdienst ist gefährdet. Durch die Umstrukturierung und Festlegung von geänderten Öffnungszeiten von ärztlichen Bereitschaftspraxen im Bereich Eifel, hier Bitburg, Prüm, Daun, Gerolstein und Wittlich, sind viele Öffnungszeiten an Wochentagen sowie an den Wochenenden und Feiertagen gestrichen. Die Besetzung mit medizinischem Fachpersonal, hier medizinische Fachangestellt:innen, ist nicht mehr gewährleistet durch Arbeitsstundenverkürzungen, weil finanziell dadurch unattraktiv. Von ehemals 30 Mitarbeiter:innen in Teilzeit und Aushilfe für die Bereitschaftspraxen Bitburg und Prüm sind z. Zt. 10 Mitarbeiter:innen übrig geblieben. Damit ist kein geregelter Betrieb der Ärztlichen Bereitschaftspraxen aufrecht zu erhalten. Die Folge sind Praxisschließungen von allein 16 Tagen im Monat August für den Eifelkreis Bitburg-Prüm an beiden Standorten. Diese Bereitschaftsdienstreform bedeutet keinen Fortschritt in der ärztlichen Versorgung des Eifelkreises, sondern Rückschritt und Verlagerung der ambulanten Versorgung der Bevölkerung in die Krankenhausambulanzen und dadurch deren weitere Belastung. Die Ärzteschaft des Eifelkreises Bitburg-Prüm fordert die Wiedereinrichtung des Status quo des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes vor dem 07. Juni 2021, bei ausreichend guter Finanzierung der erbrachten Leistungen der Ärzte:innen und des medizinischen Fachpersonals. Eine gute wohnortnahe ambulante ärztliche Versorgung der Bevölkerung des Eifelkreises Bitburg-Prüm sollte auch im Ärztlichen Bereitschaftsdienst gewährleistet bleiben.

Was möchten Sie mit Ihrer Bitte / Beschwerde erreichen?

Ein Überdenken der Bereitschaftsdienstreform der Kassenärztlichen Vereinigung RLP und Verbesserung in der ärztlichen Versorgung - in einer der großflächigsten Landkreise in RLP mit einer zwar geringeren Bevölkerungsdichte, die aber den Zugang zu medizinischen Leistungen ebenso wohnortnah und ausreichend zeitnah erwarten kann, auch und gerade im ärztlichen Bereitschaftsdienst.

Gegen wen, insbesondere welche Behörde / Institution richtet sich Ihre Beschwerde?

Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz Hauptverwaltung Mainz Postfach 2567 55015 Mainz.

Muss nach Ihrer Vorstellung ein Gesetz / eine Vorschrift geändert / ergänzt werden? Wenn ja, welche(s)?

Nein.

Bitte geben Sie eine kurze Begründung für Ihre Bitte / Beschwerde.

siehe oben aufgeführter Text der Eingabe; Eine Unterschriftensammelerstellung durch die niedergelassenen Haus-und Fachärzte ist in Vorbereitung bzw. könnte auch elektronisch erfolgen, wenn der Text an die Ärzteschaft gesandt ist. Weitere Unterlagen brauchen nicht nachgereicht zu werden.