Abgeschlossene Petitionen

  • Hauptpetent/in Alena Ososipe
  • Wohnort 67360
  • Ende der Mitzeichnungsfrist 23.03.2022
  • Anzahl der Mitzeichner 1
(PDF, 51.82 KB)
';

Über welche Entscheidung / welche Maßnahme / welchen Sachverhalt wollen Sie sich beschweren?

Ich möchte mich über den Punkt 2a (2) Umgang mit Quarantänemaßnahmen in der Kita a) Landesregierungen in der Absonderungsverordnung) der neuen Coronaverordnung § 15 der 29. CoBelVO (Kita) vom 13.01.2022 beschweren. Wie kann es sein, dass Eltern in der an sich schon schwierigen Zeit nach dem neuen Coronagesetz für Kitas noch mehr leiden müssen. Nach dem neuen Gesetz können bei positiven Fällen i. d. Kita-Gruppe sich die Gruppen-Kinder nicht mehr mit einem POC-Test freitesten, sondern müssen für 5 Tage in Quarantäne. Können sie sich vorstellen, was das für berufstätige Eltern bedeutet? Ich bin Mutter von drei Kindern, zwei davon sind in der Grundschule, mein drittes ist im Kindergarten. Wissen Sie, wie oft ich schon vom Kindergarten wegen eines positiven Falles angerufen wurde seit dem letzten Jahr? Wie soll ich denn meiner Arbeit nachkommen, wenn ich ständig mit meinem Kind in Quarantäne muss? Mein Mann und ich arbeiten beide an einer Schule als Päd. bzw. nicht.- päd. Fachkraft. Ich begleite Kinder mit Beeinträchtigungen im Unterricht - ich kann leider nicht ins Homeoffice, wie viele Eltern. Wie soll ich meiner Arbeit gerecht nachgehen? Wie soll ich meinen Klienten gerecht werden? Wie kann es sein, dass auf der einen Seite unverständlicherweise gelockert wird und Geboosterte nicht mehr in Quarantäne müssen und keinen PCR Test mehr benötigen - mein Mann hat sich trotz Boosterung bei meiner Tochter angesteckt! Und zum Anderen werden die Quarantäneregelungen im Kita-Bereich geschärft? Wieso können wir nicht die Teststrategie, welche bereits an allen Schulen ausgeübt wird, auch in Kindergärten ausüben? Gerade bei den Kleinsten, die keine Maske tragen und gewiss keinen Abstand halten können, wird einfach nichts gemacht... Das ist für mich unverständlich. Natürlich gibt es Testzentren, auch in Lingenfeld, in denen man sich und die Kinder testen lassen kann. Das mache ich auch - gerade mit unserem Kleinsten, weil dieser noch nicht geimpft werden kann. Aber mal ehrlich - wieviele Eltern geben sich die Mühe mit ihren Kindern täglich oder zweimal die Woche ins Testzentrum zu gehen? Ich kenne nur wenige... Es wäre daher sinnvoller, die Tests direkt in die Kindergärten zu verlegen. Dort könnten Kinder sofort morgens herausgenommen werden und könnten keine weiteren Kinder anstecken. Ich könnte mir auch vorstellen, dass viel mehr Eltern dazu bereit wären, ihre Kinder testen zu lassen, wenn dies vor Ort stattfinden würde. Seit dieser Woche findet tatsächlich auch im Kindergarten mit kirchlichem Träger zweimal die Woche eine POC-Testung im Kindergarten statt mit Personal aus dem Testzentrum. Auf Nachfrage in unserer Einrichtung hieß es, es müsste eine Hygienekonzept erstellt werden, was dem Land erst vorgelegt werden muss. Wieso ist es hier wieder so umständlich, wenn es doch um den Schutz unserer Kleinsten geht!

Was möchten Sie mit Ihrer Bitte / Beschwerde erreichen?

Ich möchte, wie bereits oben ausführlich erläutert, dass die Quarantäneregelungen (Punkt 2) a), welche mit der neuen Coronaverordnung § 15 der 29. CoBelVO (Kita) vom 13.1.2022 aufgehoben wird und Kinder, welche in Kiga-Gruppen von Positivfällen waren, sich wieder am selbigen Tag über eine POC-Testung freitesten können. Des Weiteren möchte ich anstoßen, die POC-Testungen auch in den Kindergärten einzuführen ohne bürokratischen Aufwand und mindestens zweimal pro Woche. Zu Überlegen wäre auch, bei Positivfällen die POC-Testung auf 5 Tage täglich auszuweiten, wie auch in den Schulen schon durchgeführt wird. Es wäre natürlich auch eine Überlegung, die Lollitests über Erzieher*innen durchführen zu lassen. Die Selbsttests funktionieren im Privaten und an den Schulen gut.

Gegen wen, insbesondere welche Behörde / Institution richtet sich Ihre Beschwerde?

zuständiges Ministerium.

Muss nach Ihrer Vorstellung ein Gesetz / eine Vorschrift geändert / ergänzt werden? Wenn ja, welche(s)?

Ja, wie bereits schon erwähnt muss Punkt 2) a aus der Coronaverordnung §15 der 29. CoBelVO (Kita) vom 13.1.2022 geändert werden.

Bitte geben Sie eine kurze Begründung für Ihre Bitte / Beschwerde.

Wie oben schon ausführlich berichtet, bewege ich mich einerseits als berufstätige Mutter von 3 Kindern von einer Quarantäne zur nächsten und kann daher meiner Arbeit und meinen Klienten nicht mehr gerecht werden. Andererseits sehe ich auch den Schutz der Kleinsten im Kiga-Bereich nicht gewahrt. Überall wird getestet- nur in den Kindergärten nicht. Genau da, wo weder Maske getragen noch Abstand eingehalten werden kann. Ich finde es unverantwortlich den Kindern gegenüber. Daher möchte ich für eine erweiterte POC-Testung auch in den Kindergärten mit Personal vom Testzentrum oder mit Lollitests, welche durch Erzieher*innen durchgeführt werden, plädieren.