Über welche Entscheidung / welche Maßnahme / welchen Sachverhalt wollen Sie sich beschweren?
Die Entscheidung über die stufenweise Öffnung von Schulen und dem damit einhergehenden Hygieneplan sowie die verzögerte Öffnung der Kindertageseinrichtungen entspricht nicht dem Bedürfnis der Kinder nach altergerechtem Lernen und Sozialverhalten. Insbesondere die Pflicht eine Maske während der Pause zu tragen und Abstandsregelungen einzuhalten, schürt zusätzliche Ängste bei den Kindern im Alter bis 10 Jahren und hindert sie in ihrem natürlichen Sozialverhalten. Kinder lernen durch das miteinander spielen und brauchen dabei Kontakte ohne Abstandsregelungen. Darüber hinaus führt der sehr eingeschränkte Präsenzunterricht dazu, dass bereits die Grundlagen in der Grundschule nicht entsprechend vermittelt werden können und Eltern in eine Dauerüberlastungsspirale mit Homeschooling geraten.
Was möchten Sie mit Ihrer Bitte / Beschwerde erreichen?
neingeschränkte Öffnung der Grundschulen und Kindertageseinrichtungen. Ohne Maskenpflicht, Abstandsregelungen oder stufenweise Öffnung.
Gegen wen, insbesondere welche Behörde / Institution richtet sich Ihre Beschwerde?
Bildungsministerium des Landes Rheinland-Pfalz
Muss nach Ihrer Vorstellung ein Gesetz / eine Vorschrift geändert / ergänzt werden? Wenn ja, welche(s)?
Stufenplan zur Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts sowie Hygieneplan für Schulen.
Bitte geben Sie eine kurze Begründung für Ihre Bitte / Beschwerde.
Ich möchte vor allem weiteren emotionalen und sozialen Schaden von den jüngsten Menschen der Gesellschaft abwenden. Auch mehrere medizinische Fachverbände fordern aus diese Grund eine zeitnahe uneingeschränkte Öffnung von Schulen und Kindertageseinrichtungen.