Abgeschlossene Petitionen

  • Hauptpetent/in Anette Konstantin
  • Wohnort
  • Ende der Mitzeichnungsfrist 29.07.2012
  • Anzahl der Mitzeichner 4
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Über welche Entscheidung / welche Maßnahme / welchen Sachverhalt wollen Sie sich beschweren?

Über die derzeitige Situation und Handhabung der Mutter-Kind-Inhaftierung in Rheinland-Pfalz möchte ich mich beschweren. Rheinland-Pfalz selbst bedient zwar die gesetzliche Vorschrift in dem es mit der JVA in Frankfurt am Main zusammen arbeitet, hat jedoch selbst keine eigenen Mutter-Kind-Haftplätze. Die JVA in Frankfurt jedoch nimmt erst Mutter-Kind-Inhaftierte auf, wenn die Haftstrafe über 3 Monate liegt. Für kürzere Haftdauern ist somit eine Möglichkeit der Mutter-Kind-Inhaftierung gar nicht gegeben.















































































Was möchten Sie mit Ihrer Bitte / Beschwerde erreichen?

Dass in Rheinland-Pfalz auch Plätze und Möglichkeiten für Mutter-Kind-Inhaftierungen geschaffen werden, deren Haftdauer unter 3 Monaten liegt. Und dass gerade bei kürzeren Haftstrafen vermehrt darauf geachtet wird, dass Mütter ihre Kinder mit in Haft nehmen können und dürfen; zumal dann, wenn als alternative Unterbringung nur Pflegeheime oder Pflegefamilien zur Verfügung stehen. Zu beachten ist dabei, dass eine plötzliche Trennung der Kinder von der Bezugsperson und Unterbringung in einem völlig fremden Umfeld für das Kind eine wesentliche höhere Belastung darstellt, als es eine Begleitung in die Haft tun würde.


























Gegen wen, insbesondere welche Behörde / Institution richtet sich Ihre Beschwerde?

Land Rheinland-Pfalz













Muss nach Ihrer Vorstellung ein Gesetz / eine Vorschrift geändert / ergänzt werden? Wenn ja, welche(s)?



















Bitte geben Sie eine kurze Begründung für Ihre Bitte / Beschwerde.

Meiner Meinung nach schadet ein spontanes Herausreißen, Fremdunterbringen und Trennen der Kinder von der Mutter den Kindern sehr viel mehr, als eine Begleitung der Mutter in eine Inhaftierung. Gerade bei kürzeren Inhaftierungen steht die Fremdunterbringung in keinem Verhältnis zur Haftbegleitung. Rheinland-Pfalz scheint es sich hier "sehr einfach" zu machen, indem es auf Frankfurt als Kooperationspartner verweist, aber für die Haftzeiten unter 3 Monaten gar keine Mutter-Kind-Haft-Angebote vorhält.