Abgeschlossene Petitionen

  • Hauptpetent/in Dietmar Rieth
  • Wohnort 56564
  • Ende der Mitzeichnungsfrist 19.11.2014
  • Anzahl der Mitzeichner 0
(PDF, 3.58 MB)
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Über welche Entscheidung / welche Maßnahme / welchen Sachverhalt wollen Sie sich beschweren?

Legislativpetition zum Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 16/3970 ....tes Landesgesetz zur Änderung des Landeswahlgesetzes.















































Was möchten Sie mit Ihrer Bitte / Beschwerde erreichen?

Meine grundsätzlichen Bedenken gegen die anstehende Änderung. Die Änderung der Bezugsgröße, von Bevölkerung ohne Ansehen der Person und Wahlberechtigung (Ausländer, Inländer, Student, Jugendlicher, etc.) hin zur eingeschränkten Gruppe der „Wahlberechtigten nach deutschem Recht“ ist eine massive Veränderung mit gravierenden Auswirkungen. In Städten werden die Wahlkreise größer und bedienen sich am Umland, weil in der Regel in den Städten der Anteil der o.g. Nichtwahlberechtigten viel höher ist und es findet quasi ein „Austausch“ von Nichtwahlberechtigtenpotentialen hin zu Wahlberechtigtenpotentialen zu Lasten der ländlichen Regionen und Abgeordneten zugunsten der städtischen Regionen und Abgeordneten statt. Die wahlpsychologische Wirkung wird die sein, dass Wahlkampf - nur noch - für die nach deutschem Wahlrecht Wahlberechtigten gemacht wird, weil die anderen wahlaritmethisch nicht mehr zählen. Die repräsentative Wirkung der Abgeordneten schrumpft per Gesetz auf die Gruppe der Wahlberechtigten. Das in der Landesverfassung garantierte Vertretungsrecht und die Vertretungspflicht für die g e s a m t e Bevölkerung die Abgeordneten zu wählen wird ausgehebelt. Das kann man schon als reaktionär bezeichnen und das hätte ich in der heutigen Zeit als Weichenstellung nicht mehr erwartet, aber besonders nicht von den GRÜNEN in der Regierung. Fragen die sich mir stellen: „Bei der Durchsicht des Gesetzes und den Stellungnahmen dazu, gibt es keine einzige Stellungnahme (war wohl auch nicht angefragt) einer nichtwahlberechtigten gesellschaftlichen Organisation oder Gruppe“. „Es gibt keine Stellungnahme des GRÜNEN Integrationsministeriums zu diesem Punkt der Änderung der Bezugsgröße“. „Es gibt (natürlich !?) keine Stellungnahme der GRÜNEN Partei und auch nicht der Fraktion zu diesem Thema außer: keine Bedenken!“ PS: Mir geht es nicht um die „vor Ort Sichtweisen“ zu einzelnen Wahlkreisen, dass müssen in der Tat die Vertreter vor Ort ausfechten, aber die gegen grundsätzliche Veränderung im Stadt /Land Verhältnis und bei der repräsentativen Ausgrenzung im Wahlrecht durch Gesetz muss man vorstellig werden. Nicht von ungefähr haben sich die Männer und Frauen der verfassungsgebenden Versammlung 1949(!) auf diese Formulierung der Bevölkerung als Messgröße verständigt und da war die Gesellschaft mit Sicherheit insgesamt konservativer. Gruß Dietmar Rieth







































Gegen wen, insbesondere welche Behörde / Institution richtet sich Ihre Beschwerde?

Gesetzgeber >> Landtag alle Fraktionen










Muss nach Ihrer Vorstellung ein Gesetz / eine Vorschrift geändert / ergänzt werden? Wenn ja, welche(s)?

Ja, es muss die bisherige Bemessungsgrundlage „Bevölkerungszahl" statt wie vorgesehen „Stimmberechtigte" bleiben. (Änderung Artikel 1, 1. Abschnitt § 9 a, d ff)












Bitte geben Sie eine kurze Begründung für Ihre Bitte / Beschwerde.

siehe oben