Abgeschlossene Petitionen

  • Hauptpetent/in Holger Schäfer
  • Wohnort 56459
  • Ende der Mitzeichnungsfrist 18.08.2013
  • Anzahl der Mitzeichner 219
(PDF, 20.35 KB)
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Über welche Entscheidung / welche Maßnahme / welchen Sachverhalt wollen Sie sich beschweren?

Das Landesgesetz zur Reform des finanziellen öffentlichen Dienstrechts

































































Was möchten Sie mit Ihrer Bitte / Beschwerde erreichen?

Eine Übergangsregelung bzw. finanziellen Ausgleich für Beamte auf Widerruf (zur Zeit in Ausbildung), die ab dem 01.07.2013 nicht mehr nach BDA entlohnt werden sollen.














Gegen wen, insbesondere welche Behörde / Institution richtet sich Ihre Beschwerde?

Landtag des Landes Rheinland Pfalz und das Ministerium der Finanzen in Rheinland Pfalz

Muss nach Ihrer Vorstellung ein Gesetz / eine Vorschrift geändert / ergänzt werden? Wenn ja, welche(s)?

Das Gesetz sollte nachgebessert werden, um eine existenzbedrohende Situation für zukünftige Beamte auf Probe zu verhindern, wobei ein Betrag bis zu 500 € Brutto Einkommensverlust nach der Ausbildung im Raum steht. Die aktuelle Gesetzeslage war vor Beginn der Ausbildung nicht existent und auch nicht voraussehbar.






Bitte geben Sie eine kurze Begründung für Ihre Bitte / Beschwerde.

Für einen Anwärter im Alter von 40 Jahren würde nach dem neuen Gesetz bis zu 500 € weniger Besoldung, als ein gleichaltriger Kollege, der vor einem halben Jahr die Prüfung ablegte, aber beide zu gleichen bekannten Bedingungen vorher als Anwärter eingestellt wurden. Gesucht wurden u.a. Bedienstete mit Lebens-und Berufserfahrung, die sicher unter den jetzigen rechtlichen Bedingungen eine Anstellung in das Beamtenverhältnis nicht erstrebt hätten.