Abgeschlossene Petitionen

  • Hauptpetent/in Elisabeth Reis
  • Wohnort 54492
  • Ende der Mitzeichnungsfrist 08.05.2011
  • Anzahl der Mitzeichner 1776
(PDF, 4.86 KB)
';

Über welche Entscheidung / welche Maßnahme / welchen Sachverhalt wollen Sie sich beschweren?

Wir fordern das Land auf, sich für die Streichung des Hochmoselübergangs aus dem Bundesverkehrsplan einzusetzen, eine öffentliche Mediation einzuleiten und falls kein Konsens erzielt wird, das Volk zu befragen. Bis dahin muss Baustopp gelten. Der Uralt-Plan einer West-Ost-Trasse verlief entlang Militärbasen auf einem Umweg. Da später gebaute, direkte Wege schneller sind, fällt die Verkehrsprognose so niedrig aus, daß ein Bau maßlos wäre. Eine zerstörerische Zerschneidung von Landschaft und Natur im Herzen der Mittelmosel würde mit über 300 Mio € finanziert. Zudem sind wirtschaftliche Einbußen im Tourismus und Risiken für Rieslinglagen von Weltruf zu erwarten. Der Bau und die künftige Unterhaltung entziehen dem Land Geld, das überall bei dringlichen Sanierungen hoch frequentierter Brücken und Straßen fehlt. Zukunftsgerechte Alternativen sollen mit Rücksicht auf vorhandene Straßen und ggf. auf begonnene Teilabschnitte geprüft werden, um den Eifel-Hunsrück-Transit zu optimieren.


Was möchten Sie mit Ihrer Bitte / Beschwerde erreichen?

Einwirken im Bund zur Herausnahme des Hochmoselübergangs/B50neu aus dem Bundesverkehrswegeplan, hilfsweise Änderung der Trassenführung entsprechend des Mediationsergebnisses oder der Volksbefragung
Baustopp bei der B 50 neu
Einleitung eines Mediationsverfahrens mit Beteiligung der Bürgerintiative Pro Mosel - Entwicklung und Prüfung von schonenden Alternativen
Falls keine Einigung über Mediation erzielbar: Volksbefragung

Gegen wen, insbesondere welche Behörde / Institution richtet sich Ihre Beschwerde?

Land Rheinland-Pfalz

Muss nach Ihrer Vorstellung ein Gesetz / eine Vorschrift geändert / ergänzt werden? Wenn ja, welche(s)?

Nein. Das Fernstraßenausbaugesetz (FStrAbG) sieht in § 6 die Möglichkeit vor, dass Straßenbaupläne Einzelfällen auch Maßnahmen enthalten können, die nicht dem Bedarfsplan entsprechen und zwar u.a. dann, wenn unvorhergesehen geringerer Verkehrsbedarf besteht. Außerdem legt Fernstraßenausbaugesetz (FStrAbG) keine Linienführung fest.



Bitte geben Sie eine kurze Begründung für Ihre Bitte / Beschwerde.

Der Hochmoselübergang - ist überflüssig: Die amtliche Verkehrsprognose zeigt, dass der zu erwartende Verkehr über die vorhandenen Straßen problemlos fließen würde, ohne dass der Hochmoselübergang (ab Abschnitt II) gebaut würde. - wäre total überdimensioniert. Lediglich 13.000 KFZ würden erwartet. Die geplante Dimension würde Verkehr von 40.-50.000 KFZ aufnehmen. - ist schädlich für den Tourismus, die Landschaft und den Wein an der Mosel - ist langfristig schädlich für den Erhalt der vorhandenen Infrastruktur im Mittelmoseltal