Abgeschlossene Petitionen

  • Hauptpetent/in Gerhard Schmitt
  • Wohnort 56479
  • Ende der Mitzeichnungsfrist 26.08.2014
  • Anzahl der Mitzeichner 355
(PDF, 21.23 KB)
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Über welche Entscheidung / welche Maßnahme / welchen Sachverhalt wollen Sie sich beschweren?

Gefahrenabwehrverordnung für Stegskopf. Im Staatsanzeiger vom 23. Juni kann man die Gefahrenabwehrverordnung zum Truppenübungsplatz Stegskopf nachlesen. Sie ist am 1. Juli in Kraft getreten.



















































Was möchten Sie mit Ihrer Bitte / Beschwerde erreichen?

1.) Die Betretung der Wege des ehemaligen Truppenübungsplatzes Stegskopf zu erlauben.



2.) Dass die unverhältnismäßige Maßnahme sofort zurückgenommen wird.

3.) Dass die seit letzter Woche verlegten Steine an den Zufahrten zur geteerten Platzrandstraße unverzüglich wieder entfernt werden.











































Gegen wen, insbesondere welche Behörde / Institution richtet sich Ihre Beschwerde?

ADD Trier














Muss nach Ihrer Vorstellung ein Gesetz / eine Vorschrift geändert / ergänzt werden? Wenn ja, welche(s)?

Nein
















Bitte geben Sie eine kurze Begründung für Ihre Bitte / Beschwerde.

Der ehemalige TrÜbPl ist seit dem 31.12.2013 aus der Nutzung genommen worden. Die die Gefahrenabwehrverordnung begründete Annahme einer erheblichen Gefahr durch Blindgänger und damit die Gefährdung der Bürgerinnen und Bürger besteht so nicht für die Wege des TrÜbPl. Diese wurden in der Vergangenheit befahren, werden zurzeit durch Forst, Geländebetreuung des BwDLZ Koblenz befahren, werden von großen Mengen von Schafen begangen. Auf dem Platz wird intensiv gejagt und ortsfremde Personen der Jägerschaft betreten nicht nur die Wege. Wildäcker wurden in den letzten Tagen angelegt. Seit der letzten Woche wurden alle Zufahrtswege zur Platzrandstraße Stein-Neukirch - Hof - Nisterberg mit großen Steinen zugelegt. Diese unverhältnismäßige Maßnahme hat es in 56 Jahren Nutzungszeit durch die Bundeswehr nicht gegeben! In den letzten 30 Jahren ist es auf den Flächen des TrÜbPl zu keinem Unfall gekommen, der durch Blindgänger verursacht wurde.