Abgeschlossene Petitionen

  • Hauptpetent/in Andreas Schmidt
  • Wohnort 10437
  • Ende der Mitzeichnungsfrist 13.04.2015
  • Anzahl der Mitzeichner 2
(PDF, 23.62 KB)
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Über welche Entscheidung / welche Maßnahme / welchen Sachverhalt wollen Sie sich beschweren?

Gegenstand sind die unterschiedlich hohen Gebühren in den Ländern, die im Falle eines Kirchenaustritts anfallen. Somit sind einige austrittswillige Kirchenmitglieder wegen ihres Wohnortes gegenüber anderen im Vor- (Brandenburg) oder Nachteil (stellenweise in Baden-Württemberg).












































Was möchten Sie mit Ihrer Bitte / Beschwerde erreichen?

Ziel der Petition ist es, die Ungleichbehandlung derjenigen, die aus einer der Kirchen austreten möchten, durch eine bundesweit einheitliche Gebührenregelung zu beenden.




































Gegen wen, insbesondere welche Behörde / Institution richtet sich Ihre Beschwerde?

Der Landtag des Landes Rheinland-Pfalz möge beschließen, in Zusammenarbeit mit den übrigen Ländern eine bundesweit einheitliche Gebühr für Kirchenaustritte bis maximal 10,00 € oder sogar eine Gebührenfreiheit festzulegen.












Muss nach Ihrer Vorstellung ein Gesetz / eine Vorschrift geändert / ergänzt werden? Wenn ja, welche(s)?

Es müssten zur Erreichung des Petitionsziels die Gesetze und die mit ihnen verbundenen Verordnungen zur Erhebung von Gebühren im Falle eines Kirchenaustritts geändert werden.









Bitte geben Sie eine kurze Begründung für Ihre Bitte / Beschwerde.

Die Möglichkeit, zur Wahrnehmung der negativen Religionsfreiheit aus Art. 4 I GG aus einer der christlichen Kirchen auszutreten, kann zur Zeit nicht von allen Bundesbürgern unter der gleichen Voraussetzung wahrgenommen werden. In fast allen Ländern erheben Behörden für einen Kirchenaustritt Gebühren, die je nach Wohnort in unterschiedlicher Höhe anfallen. In den einzelnen Ländern gelten folgende Gebühren: in Baden-Württemberg zwischen 10,00 und 60,00 €, in Bayern 31,00 €, in Berlin 30,00 €, in Brandenburg wird keine Gebühr erhoben, in Bremen 5,00 €, in Hamburg 31,00 €, in Hessen 25,00 €, in Mecklenburg-Vorpommern 10,00 €, in Niedersachsen 25,00 €, in Nordrhein-Westfalen 30,00 € gemäß Kirchenaustrittsgesetz NRW (seit Mitte 2006), in Rheinland-Pfalz 20,45 €, im Saarland 32,00 €, in Sachsen 26,00 €, in Sachsen-Anhalt 25,00 €, in Schleswig-Holstein 20,00 €, in Thüringen 30,00 €.