Abgeschlossene Petitionen

  • Hauptpetent/in Michael Frech
  • Wohnort 67435
  • Ende der Mitzeichnungsfrist 18.11.2013
  • Anzahl der Mitzeichner 80
(PDF, 10.36 KB)
';

Über welche Entscheidung / welche Maßnahme / welchen Sachverhalt wollen Sie sich beschweren?

Die Petition richtet sich gegen die geplante Gesetzesänderung des Ministergesetzes. Das Ministergesetz soll insofern geändert werden, dass zukünftig ein rechtlicher Anspruch auf Sach- und Finanzleistungen für einen Ministerpräsidenten nach seinem/ihrem Ausscheiden aus dem Regierungsamt festgeschrieben wird.

Was möchten Sie mit Ihrer Bitte / Beschwerde erreichen?

Diese Änderung bzw. Festschreibung von Finanz- und Sachleistungen im Landesgesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Landesregierung Rheinland-Pfalz (Ministergesetz) soll verhindert werden.

Gegen wen, insbesondere welche Behörde / Institution richtet sich Ihre Beschwerde?

Landesregierung RLP


Muss nach Ihrer Vorstellung ein Gesetz / eine Vorschrift geändert / ergänzt werden? Wenn ja, welche(s)?

Nein! Das Ministergesetz soll unverändert beibehalten werden.





Bitte geben Sie eine kurze Begründung für Ihre Bitte / Beschwerde.

Allein die Begründung, die Zuwendungen wären notwendig um Termine und Arbeiten bewältigen zu können, die wegen ihres früheren Regierungsamtes angefallen sind, rechtfertigen nicht die finanzielle Belastung des Landeshaushaltes. Wenn überhaupt wäre eine 6-monatige Kostenerstattung auf der Grundlage von eingereichten Belegen vollkommen ausreichend. Hierfür ist keine Gesetzesänderung notwendig. Weitere Gründe die gegen solch eine Festlegung sprechen: - Des Weiteren bin ich der Auffassung, dass solch eine nicht unerhebliche finanzielle Zuwendung gegen den Haushaltsgrundsatz der Sparsamkeit verstößt. Hier möchte ich nur auf den desolaten Zustand des Landeshaushalts verweisen. Eine Stellungnahme des Landesrechnungshofes wäre sinnvoll. - Kommunalpolitiker, die das Amt eines Oberbürgermeisters, Bürgermeisters oder Beigeordneten begleiten und nach etlichen Dienstjahren ausscheiden, erhalten keine derartige Zuwendung. - Selbst in der freien Wirtschaft erhalten Geschäftsführer in der Regel nach ihrem Ausscheiden keine weiteren Zuwendungen. Die Übergabe der Geschäfte erfolgt während dem Arbeitsverhältnis und nicht danach. Zusätzliche Posten und Ämter werden während der Anstellung übergeben.