Abgeschlossene Petitionen

  • Hauptpetent/in Monika Petroschka
  • Wohnort 56457 Deutschland
  • Ende der Mitzeichnungsfrist 08.03.2023
  • Anzahl der Mitzeichner 12730
(PDF, 53.39 KB)
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Über welche Entscheidung / welche Maßnahme / welchen Sachverhalt wollen Sie sich beschweren?

Ersatzlose Abschaffung der Kostendämpfungspauschale (KDP) und entsprechende Änderung der Beihilfeverordnung und des Landesbeamtengesetz

Was möchten Sie mit Ihrer Bitte / Beschwerde erreichen?

Ersatzlose Abschaffung der Kostendämpfungspauschale (KDP) und entsprechende Änderung der BVO

Gegen wen, insbesondere welche Behörde / Institution richtet sich Ihre Beschwerde?

Land Rheinland-Pfalz, Finanzministerium Rheinland-Pfalz und Landesamt für Finanzen

Muss nach Ihrer Vorstellung ein Gesetz / eine Vorschrift geändert / ergänzt werden? Wenn ja, welche(s)?

Beihilfeverordnung Rheinland-Pfalz und Landesbeamtengesetz
Die Kostendämpfungspauschale mindert die zusagte Besoldung und Versorgung und sollte baldmöglichst ersatzlos gestrichen werden.
Beamte im aktiven Dienst und auch Ruheständler und Hinterbliebene erfahren im Krankheitsfalle eine Kürzung ihrer Einkünfte um den persönlichen Kostendämpfungssatz.

Seit 20 Jahren ärgere ich mich über den verharmlosenden Begriff Kostendämpfungspauschale und die Zwangsabgabe entgegen zugesagter Beihilfe.

Bitte geben Sie eine kurze Begründung für Ihre Bitte / Beschwerde.

die Pflicht der Beihilfestelle zur Erhebung der Kostendämpfungspauschale (KDP) ersatzlos aus der Beihilfeverordnung und dem Landesbeamtengesetz streichen

Die Kostendämpfungspauschale wurde 2003 u.a. mit dem Hinweis eingeführt,  gesetzlich Versicherte zahlen auch Praxisgebühr. Die Praxisgebühr wurde vor Jahren abgeschafft, die Kostendämpfungspauschale blieb.

Beamte im aktiven Dienst und auch Ruheständler und Hinterbliebene erfahren im Krankheitsfalle eine Kürzung ihrer Einkünfte.