Über welche Entscheidung / welche Maßnahme / welchen Sachverhalt wollen Sie sich beschweren?
Zu Zeit ist das Thema Wiedereinführung der Biotonne in der Presse wieder ein fast tägliches Thema. Auffallend an diesen Berichten ist, dass hauptsächlich die Landkreise sich diesem Thema widmen. Das Bringsystem Biotüte will das Umweltministerium laut mehreren Presseveröffentlichungen nicht mehr unterstützen. Ich halte das System Biotüte für das optimale Bringsystem im urbanen Bereich bzw. in dichtbesiedelten Gebieten für das optimale Angebot.
Was möchten Sie mit Ihrer Bitte / Beschwerde erreichen?
Das System Biotüte soll als alternative Möglichkeit für das Sammeln von Lebensmittelresten erhalten bleiben. Die Biotonne kann für die Bevölkerung in den urbanen oder dicht besiedelten Bereichen keine Lösung sein. Die dichte Besiedlung auf einer begrenzten Fläche führt zu einer großen Anzahl von Biotonnen, welche dann sehr nahe an den Eingangsbereichen der Wohnungen platziert sind und die bekannten Probleme (Geruchsbelästigung, Ungeziefer, etc.) mit sich bringen. Die Annahme, dass durch die Biotonne der Anteil an Biomüll erhöht wird, halte ich für falsch, ganz im Gegenteil wird dieser Anteil in den dicht besiedelten Gebieten zurück gehen. Das Bringsystem (Biotüte) ist in ein System eingebunden, in dem Wertstoffe bereits im Bringsystem vorhanden sind, getrennt, sortiert und recycelt werden. Keiner wird auf die Idee kommen, auch die Glascontainer in Tonnen vor ein Haus zu stellen. Die Argumentation, dass durch die Biotüte der Individualverkehr sich erhöht, ist in Hinsicht auf die Entsorgung von Flaschen, eher zweitrangig. Wer mit dem Auto anfährt, kann man ja beides gleichzeitig entsorgen. Hygienische Aspekte beim Entsorgen der Biotüte im Biocontainer können bei mangelnder Vorsicht vereinzelt auftreten, dies gilt aber dann auch für die Biotonne.
Gegen wen, insbesondere welche Behörde / Institution richtet sich Ihre Beschwerde?
Die Bitte richtet sich an Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität des Landes Rheinland-Pfalz, dass für alle Kommunen der Region Trier eine einheitliche Entsorgung des Biomülls mit dem System Biotüte erhalten bleibt.
Muss nach Ihrer Vorstellung ein Gesetz / eine Vorschrift geändert / ergänzt werden? Wenn ja, welche(s)?
Ja. Der neue Entwurf des Abfallwirtschaftsplans Rheinland-Pfalz (2013) soll dahingehen ergänzt werden, dass 1) das System Biotüte als gleichwertig zur Biotonne bestehen bleibt; dass 2) die Pflichtaufgabe der Kommunen zur Abfallentsorgung einem privaten Anbieter übertragen werden kann, sodass dieser die Entsorgungsart mit der Biotüte weiterführen bzw. einführen kann.
Bitte geben Sie eine kurze Begründung für Ihre Bitte / Beschwerde.
Für dicht besiedelte Gebiete auf begrenzter Fläche ist das Bringsystem (Biotüte) die bessere Alternative zur Biotonne. Außerdem sollte das Ministerium auch die Kosten im Augen behalten. Die Müllgebühren sind schon sehr hoch und würden durch den Wegfall der Biotüte und die Einführung der Biotonne nochmals erhöht. Um die Erhöhung des Wertstoffanteils sollten die Sammelplätze besser gestaltet und sauber gehalten werden. Dies würde die Wertschätzung des Trennens von Abfall in der Bevölkerung erhöhen.