Petitionen in der Mitzeichnungsfrist

  • Hauptpetent/in Kai Radtke
  • Wohnort 55424 Münster-Sarmsheim
  • Ende der Mitzeichnungsfrist 22.10.2024
  • Anzahl der Mitzeichner 0
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Über welche Entscheidung / welche Maßnahme / welchen Sachverhalt wollen Sie sich beschweren?

Mit guten Gründen wurde die elektronische Patientenakte (ePA) eingeführt, nur leider wird die ePA nur für gesetzlich Versicherte und teilweise für vollversicherte Privatpatienten eingeführt. Bei Beamten, die nur anteilig privat versichert sind, haben die meisten Versicherer keine Absicht, eine ePA einzuführen. Ebenso sehen die Beihilfestellen sich nicht dazu veranlasst, sich stattdessen für die ePA einzusetzen. ("Für die Beihilfefestsetzungsstelle des Landes beim Landesamt für Finanzen kann ich berichten, dass auch dort gegenwärtig die Einrichtung einer ePA nicht beabsichtigt ist." [Auskunft FM RLP 25.07.24]) Somit werden Beamte nicht die Möglichkeit haben, von den unbestreitbaren Vorteilen der ePA zu profitieren, sondern sind grundsätzlich davon ausgeschlossen. Dies kann zu Fehlbehandlungen und zusätzlichen Kosten führen; zudem macht es die ePA unglaubwürdig, wenn der Staat seine Beamte von der ePA ausschließt, aber von allen gesetzlich Versicherten die Möglichkeit der ePA verlangt.

Was möchten Sie mit Ihrer Bitte / Beschwerde erreichen?

Einführung der ePA für Beamte unter Federführung des Finanzministeriums RLP

Gegen wen, insbesondere welche Behörde / Institution richtet sich Ihre Beschwerde?

Finanzministerium Rheinland Pfalz

Muss nach Ihrer Vorstellung ein Gesetz / eine Vorschrift geändert / ergänzt werden? Wenn ja, welche(s)?

Beihilfeverordnung

Bitte geben Sie eine kurze Begründung für Ihre Bitte / Beschwerde.

Beihilfeberechtigte und somit anteilig privat versicherte Beamte haben nicht die Möglichkeit, von den unbestreitbaren Vorteilen der ePA zu profitieren, sondern sind grundsätzlich davon ausgeschlossen, wen die private Versicherung kein Interesse an einer Einrichtung der ePA. Dies kann zu Fehlbehandlungen und zusätzlichen Kosten führen; zudem macht es die ePA unglaubwürdig, wenn der Staat seine Beamte von der ePA ausschließt, aber von allen gesetzlich Versicherten die Möglichkeit der ePA verlangt.