Abgeschlossene Petitionen

  • Hauptpetent/in Nura Follmann
  • Wohnort 65558 Birkenhof
  • Ende der Mitzeichnungsfrist 28.06.2023
  • Anzahl der Mitzeichner 246
(PDF, 292.58 KB)
';

Über welche Entscheidung / welche Maßnahme / welchen Sachverhalt wollen Sie sich beschweren?

Das neue EU-Fleischhygienerecht erlaubt zur Vermeidung von Tiertransporten die Schlachtung im Herkunftsbetrieb (Kap. VIa des Anh. III Abschnitt I der VO (EG) Nr. 853/2004). Hierbei besteht die Möglichkeit das Schlachttier entweder per Bolzenschuss zu betäuben und anschließend zu entbluten oder aber per Kugelschuss auf der Weide zu erlegen. Hierfür gibt es länderspezifische Vorgaben, die die Genehmigungsverfahren durch die Kreisveterinärämter regeln. In Rheinland-Pfalz werden dabei leider nicht die aktuellen Erkenntnisse und wissenschaftlichen Daten, insbesondere den Kugelschuss auf der Weide betreffend, berücksichtigt. Hier wird bei ganzjährig im Freiland gehaltenen Rindern der Bolzenschuss dem Kugelschuss vorgezogen, obwohl eine Fixierung der Rinder, die haltungsbedingt den menschlichen Kontakt nicht gewohnt sind, bekannter-maßen zu erheblichem Stress führt. Dies wirkt sich nicht nur nachweislich negativ auf die Fleischqualität aus, sondern ist vor allem nicht im Sinne des Tierschutzes.

Was möchten Sie mit Ihrer Bitte / Beschwerde erreichen?

Eine Überarbeitung der Durchführungshinweise: „Schlachtung im Herkunftsbetrieb“ vom 15.12.2022.

Gegen wen, insbesondere welche Behörde / Institution richtet sich Ihre Beschwerde?

Das Ministerium für Klima, Umwelt, Energie, Mobilität, welches verantwortlich ist für den Inhalt der aktuell gültigen Durchführungshinweise. Diese entsprechen nicht den Vorstellungen des EU-Verordnungsgebers, der mit der neuen EU-Verordnung eine Verbesserung des Tierwohls erzielen möchte. Etliche benachbarte Bundesländer, wie z.B. Hessen, haben diese bereits entsprechend umgesetzt und befürworten, genauso wie das BMEL, den Kugelschuss auf der Weide für ganzjährig im Freiland gehaltenen Rinder.

Muss nach Ihrer Vorstellung ein Gesetz / eine Vorschrift geändert / ergänzt werden? Wenn ja, welche(s)?

Die vom Ministerium für Klima, Umwelt, Energie und Mobilität erlassenen Durchführungshinweise bedürfen dringend einer Überarbeitung und Anpassung. Hierbei sollten vorherrschende Expertenmeinungen, sowie die aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse, berücksichtigt werden. Die jetzige Ausführung bedeutet einen erheblichen Rückschritt hinsichtlich des Tierschutzes und führt neben einer Wettbewerbsverzerrung zu einer erheblichen Benachteiligung der regionalen Landwirtschaft in Rheinland-Pfalz.

Bitte geben Sie eine kurze Begründung für Ihre Bitte / Beschwerde.

Sämtliche bisherigen Versuche eine fachliche Auseinandersetzung bezüglich dieser Thematik zu initiieren sind bislang gescheitert, seitens des MKUEM wird dessen abweichende Position hinsichtlich einer tierschutzkonformen Umsetzung der EU-Verordnung weder begründet noch belegt.