Über welche Entscheidung / welche Maßnahme / welchen Sachverhalt wollen Sie sich beschweren?
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin beamteter Lehrer am Gymnasium am Kaiserdom in Speyer. Wir werden von der Landesregierung bzw. der ADD angewiesen, Corona-Selbsttests mit den Schülern in geschlossenen Räumen -teils sehr eng- durchzuführen. Wir begrüßen grundsätzlich Corona-Tests. Allerdings lehnen ich und andere Kollegen des Landes das Durchführungsverfahren dieser Tests ab, da wir darin eine zusätzliche Gefährdung unserer Gesundheit und ggf. unseres Lebens sehen.
Was möchten Sie mit Ihrer Bitte / Beschwerde erreichen?
Ich möchte erreichen, dass die zusätzliche Gefährdung der Gesundheit und des Lebens für mich und für die gesamte Lehrerschaft verringert wird.
Gegen wen, insbesondere welche Behörde / Institution richtet sich Ihre Beschwerde?
Diese Beschwerde richtet sich gegen die dienstliche Anordnung der Landesregierung, insbesondere des Kultusministeriums und der ADD.
Muss nach Ihrer Vorstellung ein Gesetz / eine Vorschrift geändert / ergänzt werden? Wenn ja, welche(s)?
Ich bin kein Volljurist, aber meiner Meinung handelt es sich hierbei um eine ministerielle Verordnung. Also müsste dann das Gesetz geändert werden, das diese Ermächtigung des Ministeriums legitimiert. Der Landtag kann ebenso per Gesetzesbeschluss das Testverfahren an Schulen und im Land gesetzlich neu regeln.
Bitte geben Sie eine kurze Begründung für Ihre Bitte / Beschwerde.
1. Ich sehe in dieser Anordnung den Gleichheitsgrundsatz in Art.3 GG verletzt. Das Testpersonal in den Testzentren ist mit entsprechender Schutzkleidung ausgerüstet. Auch das Personal im Hintergrund hat bereits eine Schutzimpfung erhalten. Wir nicht. Eine bundesweite Ungleichheit sehe ich auch darin, dass Gymnasiallehrer in Baden-Württemberg und Hessen geimpft werden. Wir nicht. Darin sehe ich auch einen Verstoß gegen den Grundsatz der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse (Art.72 Abs.2 GG).
2. Ich sehe eine Verletzung der Fürsorgepflicht der Landesregierung gegenüber uns Beamten, da es sicherere Alternativen gibt, die in anderen Bundesländern bereits praktiziert werden. In Baden-Württemberg und Niedersachsen testen sich die Schülerinnen und Schüler zuhause. Mich erreichen auch Äußerungen von KollegInnen und Kollegen, die befürchten, dass bei kleinen Kindern als auch bei Jugendlichen mit erhöhtem Erziehungsaufwand die vorgeschrieben Sicherungsmaßnahmen bei der Durchführung der Tests nicht eingehalten werden.
3. Ebenso erschießt sich mir die Effektivität der Maßnahme nicht. So fahren ggf. infizierte Kinder in Bus und Bahn und infizieren bereits andere Mitmenschen.
4. Ich sehe ebenso ein Verstoß gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Warum wird die Lehrerschaft trotz erhöhter großer Gefahren und trotz massiver Widerstände gezwungen, dieses unzulängliche Testverfahren durchzuführen, aber auf der anderen Seite können die Schülerinnen und Schüler die Teilnahme am Test verweigern und trotzdem am Unterricht teilnehmen - ggf. auch infiziert?
5. Aufgrund der überarbeiteten Absonderungsregelung des Landes werden positive Selbsttests von Schülerinnen und Schülern lediglich durch einen professionellen PoC-Antigentest bestätigt. Ein obligatorischer PCR-Test entfällt. Dadurch werden diese positiven Fälle nicht in der Corona-Statistik geführt.
Ich bzw. wir haben große Angst.
Bitte helfen Sie uns.