Abgeschlossene Petitionen

  • Hauptpetent/in Susanne Roth
  • Wohnort 76877
  • Ende der Mitzeichnungsfrist 10.11.2022
  • Anzahl der Mitzeichner 1047
(PDF, 13.5 KB)
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Über welche Entscheidung / welche Maßnahme / welchen Sachverhalt wollen Sie sich beschweren?

Ein internationales Firmenkonsortium plant, in der Gemarkung Offenbach eine Erdölerkundungsbohrung niederzubringen .Das LBG RLP hat nach einer standortgebundenen Vorprüfung entschieden, dass eine UVP für dieses Vorhaben nicht erforderlich ist. Da inzwischen für Geothermie-Bohrungen in Erdbebenzonen 1-3 eine UVP vorgeschrieben wird, ist es nicht nachvollzieh-bar, dass für Erdölerkundungsbohrungen in derselben Region keine UVP verlangt wird. Dies ist u.E. schon deshalb zwingend notwendig, da eine in unmittelbarer Nähe befindliche Geothermieanlage durch induzierte Beben zusätzlich die Gefahr der Undichtigkeit von Bohrleitungen erhöht und somit auch die Gefahr der Verschmutzung des Grundwassers (->Emlichheim). Auch wird den Einwendungen, dass die Erdölförderung mit ihrem erwartbar hohen Wasserbedarf massiv in den Wasserhaushalt unserer schon jetzt als Wassermangelregion geltenden Region eingreift und dass das Projekt bei mehreren Kommunen auf breite Ablehnung stößt, keine Beachtung geschenkt

Was möchten Sie mit Ihrer Bitte / Beschwerde erreichen?

-dass für alle Tiefenbohrungen im Bereich der Erdbebenzonen 1-3 eine Umweltverträglichkeitsprüfung zwingend vorgeschrieben wird. – d.h., dass eine UVP angeordnet werden muss, sowohl bereits für Probebohrungen als auch für Ertüchtigungsbohrungen alter Anlagen – dass vor dem Hintergrund der erwartbar massiven Auswirkungen auf den Grundwasserbestand der hiesigen Wassermangelregion ein hydrogeologisches Fachgutachten zu Auswirkungen des in Offenbach geplanten Projektes zwingend vorgeschrieben wird. -dass ein regionaler Wasserwirtschaftsplan zu erstellen ist. -dass im Zuge des Genehmigungsverfahrens die Durchführung einer formellen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit analog zum klassischen Bau-leitplanverfahren zwingend vorgeschrieben wird

Gegen wen, insbesondere welche Behörde / Institution richtet sich Ihre Beschwerde?

Muss nach Ihrer Vorstellung ein Gesetz / eine Vorschrift geändert / ergänzt werden? Wenn ja, welche(s)?

Die Landesregierung wird aufgefordert, über eine Bundesratsinitiative das veraltete Bundes Berggesetz dahingehend zu ändern, dass neben der Rohstoffsicherung die Belange von Umwelt- u. Klimaschutz sowie der Öffentlichkeit gleich gewichtet werden. Zumindest aber sollte für alle Tiefbohrungen in Erdbebenzonen 1-3, d.h. auch für Ertüchtigungsbohrungen alter Anlagen, eine UVP zwingend vorgeschrieben werden und laufende sowie neu beantragte Genehmigungsverfahren bis dahin ausgesetzt werden

Bitte geben Sie eine kurze Begründung für Ihre Bitte / Beschwerde.

Im Sinne des Pariser Klimaabkommens, des bereits beschlossenen Ausstiegs aus fossilen Energien sowie der Generationengerechtigkeit halten wir die in Offenbach geplante Erdölförderung für unverantwortlich. Auch in den umliegenden Kommunen stößt das geplante Erdölförderprojekt auf breite Ablehnung: neben der Gefahr einer Verschmutzung von Boden, Luft und Wasser besorgt die Bevölkerung vor allem der massive Eingriff in den Wasserhaushalt der Region durch den enormen Wasserbedarf der Erdölförderung.