Abgeschlossene Petitionen

  • Hauptpetent/in Steffen Weiß
  • Wohnort 76744
  • Ende der Mitzeichnungsfrist 16.12.2015
  • Anzahl der Mitzeichner 4154
(PDF, 21.16 KB)
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Über welche Entscheidung / welche Maßnahme / welchen Sachverhalt wollen Sie sich beschweren?

Die Südpfalz als elementarer Teil der Technologieregion Karlsruhe benötigt leistungsfähige Verkehrsverbindungen, frei von ideologischen Vorstellungen. Eine dauerhaft leistungsfähige rheinquerende Verkehrsinfrastruktur ist abhängig von der gleichzeitigen Nutzbarkeit beider gem. Bundesverkehrswegeplan vorgesehenen Rheinbrücken für Fahrzeug-, Rad- und Fußgängerverkehr sowie der zusätzlich vorhandenen Eisenbahnbrücke. Das seit über vier Jahren in RLP laufende Planfeststellungsverfahren für die 2. Brücke muss daher endlich zum Abschluss geführt werden. Die geplante Sanierung mit „hochfestem Beton“ bedingt an mehreren Wochenenden Vollsperrungen der Rheinbrücke Maxau von jeweils rund 30 Stunden und ist geplant für das Jahr 2018. Scheitert die Sanierung, steht in einer Wirtschaftsregion keine leistungsfähige Brücke auf knapp 50 km Rheinabschnitt zur Verfügung.





































Was möchten Sie mit Ihrer Bitte / Beschwerde erreichen?

Einen baldigen Beschluss im rheinland-pfälzischen Planfeststellungsverfahren für die 2. Rheinbrücke, damit Baubeginn spätestens 2017 sein kann. Eine Verfügbarkeit von zwei Rheinbrücken für den Individualverkehr zwischen Wörth und Karlsruhe ab spätestens 2021. Die geplante Sanierung der bestehenden Brücke - die von der Landesregierung laut einer Antwort von Minister Lewentz auf eine Kleine Anfrage des Abgeordneten Martin Brandl unterstützt wird - mit mehrtägigen Vollsperrungen darf erst nach dem Bau und der Inbetriebnahme der 2. Rheinbrücke erfolgen. Bis dahin sind gegebenenfalls Maßnahmen zur Verkehrsbeschränkung (Tempolimit, Schwerverkehrstransit umleiten) notwendig, um die Nutzbarkeit der Brücke zu gewährleisten. Die Sanierung kann dann unter echter mehrwöchiger Vollsperrung erfolgen, der experimentelle Charakter bleibt, aber das Risiko eines Totalausfalls wird vermieden.






























Gegen wen, insbesondere welche Behörde / Institution richtet sich Ihre Beschwerde?

Ich richte meine Petition an die Landesregierung von Rheinland-Pfalz, aber auch an die mit Bau, Planung und Unterhaltung von Straßen befassten Behörden.



Muss nach Ihrer Vorstellung ein Gesetz / eine Vorschrift geändert / ergänzt werden? Wenn ja, welche(s)?

Sofern zur Beschleunigung eines gerichtsfesten Planfeststellungsbeschlusses gegebenenfalls Gesetze zur Planung, Finanzierung und zum Bau von maßgeblichen Infrastrukturprojekten geändert oder angepasst werden müssen - so wie das im Einzelfall - Neubau der Rheinbrücke im Zuge der A1 bei Leverkusen durch den Bundesverkehrsminister bereits gehandhabt wurde erwarte ich von der Landesregierung eine entsprechende Bundesratsinitiative.





Bitte geben Sie eine kurze Begründung für Ihre Bitte / Beschwerde.

Die Folgen der mehrwöchigen Sperrung der Schiersteiner Brücke zwischen Mainz und Wiesbaden sollten Mahnung sein, eine solche Situation nicht auch in der Südpfalz zu riskieren. Schon bei einer einstündigen Sperrung der Rheinbrücke Maxau nur in eine Fahrtrichtung im Juli 2015 sahen Kommunalpolitiker aus dem Nachbarbundesland eine enorme Belastung. Dadurch notwendige Umwege kosten Zeit, Geld und belasten die Menschen und die Umwelt.