Abgeschlossene Petitionen

  • Hauptpetent/in Julian Schraut
  • Wohnort 67271
  • Ende der Mitzeichnungsfrist 28.02.2022
  • Anzahl der Mitzeichner 0
(PDF, 13.24 KB)
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Über welche Entscheidung / welche Maßnahme / welchen Sachverhalt wollen Sie sich beschweren?

Battenberg ist ein Sackgassendorf (450 Einwohner) und ist nur über eine zwei Kilometer lange Kreisstraße K 30 zu erreichen. Diese Straße soll im Rahmen einer Sanierung von Mai bis September voll gesperrt werden. Eine 4,5 km lange Umleitung soll im Rahmen einer Einbahnstraße mittels Ampelverkehr eingerichtet werden. Da der Weg nur geschottert wird, rechnet der LMB (Landesverband Mobilität) mit einer Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h und einer zugelassenen Belastung von 7,5 Tonnen. Über die max. Wartezeit an der Ampel gibt es unterschiedliche Meinung. Sie schwanken zw. 25 - 40 Minuten. Diese Begrenzungen sind für mich als Winzer (Gewichtsbegrenzung) und Gastronom (kein Gast wartet an der Ampel) wie auch für alle anderen Winzer/ Landwirte nicht hinnehmbar.

Was möchten Sie mit Ihrer Bitte / Beschwerde erreichen?

Es wurden diverse Alternativrouten vorgeschlagen. Alle Alternativen wurden wegen Wasserschutz, Naturschutz, Forst, ökologisches Habitat abgelehnt. Aus Sicht der Betroffenen verstecken sich die Behörden hinter den Vorschriften der Naturschutzbehörden um eine aus ihrer Sicht günstige Variante durchzuboxen. Dass den Gewerbetreibenden nach zwei Jahren Corona jetzt auch noch die Hauptsaison (Mai-Sept) kaputt gemacht wird und Landwirte/ Winzer ihre Ernte nicht durchführen können ist neben vielen anderen offenen Themen (Notfallplan, Schulbusse, Altenversorgung) wirtschaftlich ein Ruin. Ich möchte eine erneute unabhängige Prüfung der vorgebrachten Argumente, weswegen alle Alternativrouten nicht möglich sind. Ziel wäre ein Kreisverkehr und KEINE Ampelschaltung. Wenn dies nicht möglich ist eine deutlich verkürzte Wegstrecke und damit auch kürzerer Ampelschaltung

Gegen wen, insbesondere welche Behörde / Institution richtet sich Ihre Beschwerde?

Kreisverwaltung Bad Dürkheim LBM (Landesverband Mobilität).

Muss nach Ihrer Vorstellung ein Gesetz / eine Vorschrift geändert / ergänzt werden? Wenn ja, welche(s)?

Es scheint, dass Naturschutz/ Forst vor Menschenwohl geht. Ob Gesetze geändert werden müssen vermag ich nicht einzuschätzen.

Bitte geben Sie eine kurze Begründung für Ihre Bitte / Beschwerde.

Sowohl die Gemeinde als auch die betroffenen Betriebe haben gegen das sehr kurzfristige Vorhaben interveniert. Die Planung von Seiten LBM ist noch nicht abgeschlossen, aber die Zeit läuft gegen uns. Wir bitten um nochmalige Prüfung der Alternativrouten und auch Planungsgrundlagen. Hierzu gehört sehr unterschiedlichen verwendeten Verkehrsbewegungen und auch max. Wartezeit an der Ampel.